Bundesnetzagentur
Posted by Julia Werner •
Handy orten: Smartphone verloren? Was nun?
Viele kennen die Situation: Ein nervöser Griff auf die Hosentasche und das Smartphone ist unauffindbar. Auf einen Blick in die Jackentasche folgt Erleichterung – es ist doch noch da. Manchmal läuft es aber auch anders und das Smatphone bleibt verschollen.
Jetzt ist schnelles Handeln gefragt, denn neben möglichen finanziellen Schäden ist auch die eigene Privatsspähre in Gefahr. Fotos, Nachrichten, Dokumente oder Kreditkarten- und Kontozugangsinformationen, viele persönliche Daten sind mit einem Mal verschwunden. Landen sie in den falschen Händen, kann das unangenehm und schlimmstenfalls sogar teuer werden. Was kann man tun?
Handy verloren – was tun?
Unachtsamkeit, Vergesslichkeit oder ein geschickter Griff in eine fremde Tasche: Es ist sehr ärgerlich, kann aber schnell vorkommen. Unterwegs haben Sie, ohne es zu merken, das Handy verloren. Was tun? Handy sperren? SIM-Karte sperren? Alle Passwörter ändern? Oder erst mal cool bleiben und abwarten, ob das Gerät von sich aus wieder auftaucht?
Schwierig ist die Entscheidung, weil unklar ist, was wirklich passiert ist. Bei einem gestohlenen Gerät ist die schnelle Sperrung wichtig. Ist das Telefon nur verloren gegangen, gibt es dagegen gute Chancen, dass ein ehrlicher Finder es zurückgibt. Dann lohnt es sich, die SIM-Karte nicht sofort zu sperren.
In jedem Fall sollten Sie zunächst versuchen, das Gerät anzurufen. Mit viel Glück klingelt es in der Nähe, und der Fall ist gelöst. Manchmal hören Sie am anderen Ende sogar den freundlichen Finder, mit dem Sie direkt die Rückgabe vereinbaren können.
Die größte Gefahr ist allerdings eine unbefugte Nutzung auf Ihre Kosten. Haben Sie dafür die nötige Vorsorge getroffen und sind die Schutzfunktionen wie Telefonsperre und SIM-Karten-Sperre aktiviert? Das ist die wichtigste Voraussetzung, damit niemand ohne großen Aufwand unbefugt Ihr Gerät oder Ihren Anschluss missbrauchen kann. Wenn Ihr verlorenes Telefon offen zugänglich ist, sollten Sie nach einem erfolglosen Testanruf unverzüglich die SIM-Karte sperren lassen. Nutzen Sie dafür die entsprechende Nummer des eigenen Anbieters oder den allgemeinen Sperr-Notruf der Bundesnetzagentur 116 116.
Bundesnetzagentur
Ist Ihr Telefon- oder Internet ausgefallen? Ist Ihr Internetzugang zu langsam? Was Sie tun können, erfahren Sie hier.
Wenn Sie Störungen feststellen bei
Ihrem Telefonanschluss,
Ihrem Internetanschluss,
Ihrem Fernseh- oder Rundfunkanschluss,
oder Ihrem Mobilfunkempfang,
müssen Sie diese immer zuerst Ihrem Anbieter melden. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Entstörung mitwirken müssen.
Das Gesetz verpflichtet Ihren Anbieter, eine Störung unverzüglich und unentgeltlich zu beseitigen, es sei denn, Sie haben die Störung selbst zu verantworten.
Kann Ihr Anbieter die Störung nicht innerhalb eines Tages nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen, muss er Sie spätestens innerhalb des Folgetages darüber informieren. Er muss Ihnen mitteilen, welche Entstörungsmaßnahmen er eingeleitet hat und wann die Störung voraussichtlich behoben sein wird.
Verbraucherinnen und Verbraucher können eine gesetzliche Ausfallentschädigung von ihrem Anbieter verlangen, wenn:
- der Anbieter die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen kann
- oder der Anbieter einen vereinbarten Kundendienst- oder Installationstermin versäumt hat.
Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt: .
am 3. und 4. Tag: 5 Euro oder alternativ 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, wenn dieser Betrag höher als 5 Euro ist,
ab dem 5. Tag oder pro versäumten Termin: 10 Euro oder alternativ 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, falls dieser Betrag höher als 10 Euro ist.
Eine Entschädigung ist nur möglich, wenn:
Ihr Telefon oder Internet komplett ausgefallen ist und Ihr Anbieter keine Ersatzlösung zur Verfügung gestellt hat,
Sie die Störung und deren Fortdauern nicht selbst zu verantworten haben,
Es sich nicht um Fälle höherer Gewalt oder gesetzlich zulässige Maßnahmen der Anbieter handelt.
[ENDE]
Die Bundesnetzagentur setzt grundsätzlich keine Geldansprüche durch. Etwaige Ansprüche müssen Sie selbst durchsetzen, gegebenenfalls mit Hilfe der Rechtsberatung, einer Verbraucherzentrale oder eines Rechtsanwalts.
Als günstige und schnelle Alternative zu einem Gerichtsprozess besteht die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung (Schlichtung). Dieser Weg steht Ihnen offen, wenn Sie bisher keine Lösung mit Ihrem Anbieter finden konnten. Die Schlichtungsstelle kann keine Forderungen für Sie durchsetzen, sie entwickelt einen Schlichtungsvorschlag, der auf einen Kompromiss abzielt.
Internetgeschwindigkeit
Falls Sie der Meinung sind, dass die Internetgeschwindigkeit, die Ihnen Ihr Anbieter tatsächlich zur Verfügung stellt, nicht dem entspricht, was Sie mit Ihrem Anbieter vertraglich vereinbart haben, so müssen Sie dies Ihrem Anbieter zuerst als Störung melden.
Minderungsanspruch oder ein außerordentliches Kündigungsrecht gegenüber Ihrem Anbieter geltend machen wollen: Dies setzt zwingend voraus, dass Sie eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit mit Hilfe der Falls Sie einengegenüber Ihrem Anbieter geltend machen wollen: Dies setzt zwingend voraus, dass Sie eine erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichung bei der Geschwindigkeit mit Hilfe der Breitbandmessung Desktop-App der Bundesnetzagentur nachweisen. Diese steht in einer überarbeiteten Version seit dem 13. Dezember 2021 zur Verfügung. Eine Aussage zur Höhe des Minderungsanspruchs enthält das Messprotokoll nicht. Die Höhe ist vom Verbraucher im Dialog mit dem Anbieter zu klären.
Wann konkret eine solche Abweichung im Festnetz vorliegt und zu einer Minderung oder einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, legt die Bundesnetzagentur im Rahmen einer Allgemeinverfügung (Verfügung Nr. 99/2021) (pdf / 182 KB) fest. Konkrete Vorgaben zum Nachweisverfahren stellt die Bundesnetzagentur zudem in einer Handreichung (pdf / 242 KB) bereit.
Für den Mobilfunk beabsichtigt die Bundesnetzagentur, im Jahr 2022 Vorgaben zur Konkretisierung einer Minderleistung zu machen und einen Überwachungsmechanismus zur Verfügung zu stellen.
Mehr dazu
Denken Sie bitte daran, Ihre Rechnungen vorsichtshalber weiterhin ungekürzt, unter Vorbehalt zu bezahlen, solange die Abweichungen und die Höhe eines eventuellen Minderungsanspruches mit Ihrem Anbieter nicht geklärt sind. Wenn offene Rechnungen nicht bezahlt werden, kann der Anbieter den Anschluss ganz oder teilweise sperren. Darüber hinaus können Ihnen Folgekosten - wie zum Beispiel Inkassokosten - entstehen.
Führt der Dialog mit Ihrem Anbieter nicht zu dem gewünschten Ziel (Abhilfe, Sonderkündigung, Minderung), können Sie sich auf der Grundlage des Messprotokolls nochmals an die Bundesnetzagentur wenden.
Die Bundesnetzagentur kann auf der Grundlage Ihrer Einwilligungserklärung begründete Anliegen an die jeweiligen Anbieter weiterleiten, mit der Bitte um nochmalige Prüfung und Stellungnahme. Ziel ist es, dass einer Beschwerde nach Möglichkeit abgeholfen wird. Außerdem können Sie bei der Bundesnetzagentur einen Schlichtungsantrag stellen, um eine gerichtliche Auseinandersetzung mit Ihrem Anbieter zu vermeiden.
Die Bundesnetzagentur setzt aber keine Sonderkündigungs-, Minderungsrechte oder Geldansprüche durch. Dies ist Aufgabe der Zivilgerichte. Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte können Sie sich von den Verbraucherzentralen oder von einer Rechtsanwältin oder von einem Rechtsanwalt unterstützen lassen.
Hilfe bei Problemen und offenen Fragen
Schreiben Sie uns. Nutzen Sie dafür unser Kontaktformular
Die Bundesnetzagentur setzt grundsätzlich keine Geldansprüche durch. Etwaige Ansprüche müssen Sie selbst durchsetzen, gegebenenfalls mit Hilfe der Rechtsberatung, einer Verbraucherzentrale oder eines Rechtsanwalts.
Tagged:
Leave a Reply
neueste Artikel
- How to Check The Serial Number...
Buying a huawei watch can sometimes be a dream come true, especially if you have had b... - Synology DiskStation Manager
Der DiskStation Manager (DSM) ist das Betriebssystem für die Network Attached Storage-Systeme (NAS... - SAN vs. NAS: Unterschied ...
„Big Data“ lässt grüßen! Laut einer Studie des Festplatten-Giganten Seagate soll sich der weltweit... - Online Banking Software: 4...
Wer Bankgeschäfte über das Internet erledigen möchte, muss dafür nicht zwingend über die Internets... - Ninite – das wohl nützlic...
System-Tools gibt es wie Sand am Meer. Die meisten versprechen viel und halten wenig. Wirklich gut... - Digitalisierung anpacken:...
Die Corona-Pandemie hat ohne Zweifel einen starken Beitrag zur Digitalisierung kleinerer und mitte...
populäre Artikel
- How to Check The Serial Number...
Buying a huawei watch can sometimes be a dream come true, especially if you have had b... - Synology DiskStation Manager
Der DiskStation Manager (DSM) ist das Betriebssystem für die Network Attached Storage-Systeme (NAS... - Online Banking Software: 4...
Wer Bankgeschäfte über das Internet erledigen möchte, muss dafür nicht zwingend über die Internets... - Einrichten einer lokalen...
Dieser Artikel richtet sich an alle Hobby-Webentwickler, die ihre erstellten Web-Projekte auf dem... - Digitalisierung anpacken:...
Die Corona-Pandemie hat ohne Zweifel einen starken Beitrag zur Digitalisierung kleinerer und mitte...
Lieblingsartikel
- SAN vs. NAS: Unterschied ...
„Big Data“ lässt grüßen! Laut einer Studie des Festplatten-Giganten Seagate soll sich der weltweit... - Online Banking Software: 4...
Wer Bankgeschäfte über das Internet erledigen möchte, muss dafür nicht zwingend über die Internets... - Ninite – das wohl nützlic...
System-Tools gibt es wie Sand am Meer. Die meisten versprechen viel und halten wenig. Wirklich gut... - Einrichten einer lokalen...
Dieser Artikel richtet sich an alle Hobby-Webentwickler, die ihre erstellten Web-Projekte auf dem...