Daten-Roaming: So bleibt das Surfen per LTE im Ausland günstig

Posted by Julia Werner  • 

Roaming ausschalten

Sie möchten das Daten-Roaming auf Ihrem Handy deaktivieren? Dann zeigen wir Ihnen hier, wie das für Android und iPhone funktioniert.

Unter Roaming versteht man die Fähigkeit Ihres Smartphones, im Ausland Anrufe zu empfangen/zu tätigen oder Daten über LTE oder HSPA zu schicken, also das mobile Internet zu nutzen. Seit Juni 2017 ist das Roaming innerhalb von EU-Ländern kostenlos. Davon ausgenommen sind allerdings Nicht-EU-Länder, in denen das Daten-Roaming weiterhin mit hohen Kosten verbunden ist. Wir zeigen Ihnen in unserem Beitrag, wie Sie das Daten-Roaming unter Android und iOS auf Ihrem Handy deaktivieren.

Daten-Roaming bei Android deaktivieren

Lesen Sie unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung oder gehen Sie direkt zu der Kurzanleitung.

1. Schritt: Öffnen Sie zunächst die Einstellungen Ihres Smartphones. Diese befinden sich entweder auf der Startseite Ihres Handys oder im App-Drawer. × 2. Schritt: Tippen Sie auf "Verbindungen". Wir nutzen in unserem Beitrag eine modifizierte Android-Version von Samsung. Bei Stock-Android ist diese Option unter "Netzwerk & Internet" oder ähnlicher Bezeichnung hinterlegt. × 3. Schritt: Tippen Sie nun auf "Mobile Netzwerke" oder auch "Mobilfunknetz". × 4. Schritt: Hier finden Sie einen Schieberegler zum "Daten-Roaming". Deaktivieren Sie diesen. Wenn der Regler weiß ist, ist Roaming ausgeschaltet. Blau bedeutet, dass Roaming aktiviert ist. ×

Daten-Roaming beim iPhone deaktivieren

Lesen Sie unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung oder gehen Sie direkt zu der Kurzanleitung.

1. Schritt: Öffnen Sie zunächst die Einstellungen Ihres iPhones. × 2. Schritt: Tippen Sie auf die Option "Mobiles Netz". × 3. Schritt: Gehen Sie anschließend auf "Datenoptionen". × 4. Schritt: Deaktivieren Sie den Schieberegler neben "Datenroaming". Weiß bedeutet deaktiviert, blau bedeutet aktiviert. ×

Kurzanleitung: Daten-Roaming bei Android deaktivieren

Öffnen Sie die Einstellungen. Tippen Sie auf "Verbindungen". Diese Option heißt je nach Handy-Modell eventuell auch "Netzwerk & Internet". Tippen Sie auf "Mobile Netzwerke". Schieben Sie den Regler neben "Daten-Roaming" nach links.

Kurzanleitung: Daten-Roaming beim iPhone deaktivieren

Öffnen Sie die Einstellungen. Tippen Sie auf "Mobiles Netz". Gehen Sie anschließend auf "Datenoptionen". Deaktivieren Sie den Schieberegler neben "Datenroaming".

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Telefonieren und Surfen im Ausland: Roaming

In Kürze

Internationales Roaming ist die Nutzung Ihres mobilen Endgerätes in einem ausländischen Mobilfunknetz für Telefonate, Nachrichten und mobile Daten. Sie können Roaming nutzen, wenn Ihr Mobilfunkvertrag es umfasst.

Roam-like-at-home beim EU - Roaming : Telefonieren, SMS und Surfen in der EU sowie Liechtenstein, Norwegen und Island kostet Sie genauso viel wie in Deutschland. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen Telefonieren,und Surfen in dersowie Liechtenstein, Norwegen und Island kostet Sie genauso viel wie in Deutschland. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen Roaming-Aufschläge anfallen dürfen.

Wenn Sie außerhalb der EU unterwegs sind und Ihren deutschen Tarif nutzen, können für Sie höhere Kosten entstehen. Mehr dazu erfahren Sie bei Ihrem Anbieter.

Zusätzliche Kosten können bei Reisen auf Schiffen und in Flugzeugen oder bei Nutzung von WLAN -Calls entstehen.

roamen “, und in ein anderes EU -Land telefonieren oder SMS versenden, dann gelten regulierte Preisobergrenzen für Auslandsverbindungen. Mehr dazu unter Wenn Sie sich in Deutschland befinden, also nicht „“, und in ein anderes-Land telefonieren oderversenden, dann gelten regulierte Preisobergrenzen für Auslandsverbindungen. Mehr dazu unter Telefonieren innerhalb der EU

Roaming in der Europäischen Union

Neufassung der Roaming -Regelungen zum 1. Juli 2022

Die Regelungen der geänderten Roaming-Verordnung, die das Roaming zu Inlandspreisen zum 15.06.2017 eingeführt hat, liefen am 30.06.2022 aus. Daher hat die Europäische Kommission dem Europäischen Parlament und Rat einen Vorschlag für eine Neufassung der Roaming-Verordnung vorgelegt, die sich schließlich auf eine Neufassung verständigten. Am 1. Juli 2022 ist die Neufassung der Roaming-Verordnung in Kraft getreten.

Die wesentlichen Neuerungen

Neu ist, dass nunmehr nicht nur der gleiche Preis bei Reisen in der Union gilt, sondern auch die gleichen Bedingungen wie zu Hause.

Im Klartext heißt dies, dass wenn Sie beispielsweise in Deutschland 5G Mobilfunkdienste nutzen, können Sie diese genauso wie zu Hause zum gleichen Preis auch in einem anderen Mitgliedstaat nutzen, wenn 5G dort verfügbar ist. Einen Anspruch auf eine neuere Mobilfunktechnologie als zu Hause beim Reisen in der EU bedeutet dies jedoch nicht.

Zusätzlich wurden die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher durch erweiterte Transparenzmaßnahmen gestärkt.

Roaming -Anbieter haben nun die Pflicht, ihre Kundinnen und Kunden bei der Einreise in andere Mitgliedstaaten vor dem Risiko zusätzlicher Gebühren zu warnen.

Hier geht es um die sogenannten Mehrwertdienste, also zum Beispiel 0180-Nummern. Wer über eine telefonische Hotline den Flug umbucht oder den Mietwagen verlängert, ist oft auf diese Nummern angewiesen. Die neue Regelung schafft Transparenz, verhindert sie doch den Schrecken beim Blick auf die Telefonrechnung nach dem Urlaub.

Notrufe sind auch und vor allem im Ausland ein Thema. Deshalb hat der europäische Gesetzgeber auch hier nachgebessert.

Ebenfalls bei der Einreise erhält man eine SMS mit Hinweisen zu alternativen Notrufen, zum Beispiel für Gehörlose. Außerdem ist in dieser Nachricht ein Link zu finden, der auf eine Notruf-App verweist.

Was in Deutschland die WarnApp NINA ist, gibt es auch in anderen Ländern. Sie informieren rechtzeitig über extreme Wetterlagen - wie Starkregen und Wirbelstürme - und ermöglichen einen schnellen Notruf. Wer das weiß und für die Dauer des Aufenthaltes im Ausland eine solche App installiert, lebt ohne Frage sicherer. Es dauert allerdings noch bis sämtliche Notrufdienste in der Europäischen Union in einer Datenbank zusammengetragen sind. Deshalb gilt diese Informationspflicht erst ab dem 1. Juni 2023.

Bei Reisen nach Großbritannien informieren Sie sich bitte über die geltenden Roaming -Preise bei Ihrem Anbieter.

Wie funktioniert das EU -Roaming (" Roam-like-at-home ")?

Telefonieren Sie beispielsweise aus Frankreich nach Deutschland oder aus Frankreich nach Spanien kostet Sie das als deutschen Mobilfunknutzer genauso viel, als würden Sie innerhalb Deutschlands telefonieren. Das gilt auch für SMS und mobile Daten. Gespräche innerhalb eines Mitgliedsstaates oder von einem ausländischen Mitgliedstaat in einen anderen oder nach Deutschland werden wie Gespräche innerhalb Deutschlands berechnet.

Ankommende Gespräche und SMS auf Reisen sind für Sie kostenlos.

Achtung beim Roaming auf auf Schiffen oder in Flugzeugen.

Das EU - Roaming gilt grundsätzlich für alle Verträge, inklusive Prepaid -Verträge. Geschäftskunden haben meist individuell vereinbarte Tarife, die abweichende Regeln haben können.

Haben Sie einen volumenbasierten Daten- oder Telefonie-Tarif gewählt, werden genutzte Einheiten (Minuten, SMS , MByte bzw. GByte ) abgezogen wie bei entsprechender Nutzung in Deutschland.

z. B. wenn Sie Roaming permanent nutzen oder wenn Sie sich überwiegend im EU -Ausland aufhalten. Mobilfunkanbieter können in den Verträgen mit ihren Kundinnen und Kunden sog. Roaming-Aufschläge durch den Anbieter sind möglich,wenn Siepermanent nutzen oder wenn Sie sich überwiegend im-Ausland aufhalten. Mobilfunkanbieter können in den Verträgen mit ihren Kundinnen und Kunden angemessene Nutzungsgrenzen vereinbaren. Dafür gelten spezielle Regelungen.

Neben der Aktivierung von Roaming diensten müssen Sie in der Regel keine weiteren Einstellungen an Ihrem Endgerät durchführen. Zu den Roaming -Grundeinstellungen kontaktieren Sie Ihren Mobilfunkbetreiber oder lesen die Anleitung Ihres Endgerätes.

EU - Roaming gilt nicht für gilt nicht für WLAN -Calls und für Gespräche von Deutschland ins Ausland. Seit 2019 gibt es hierfür besondere Regelungen Telefonieren innerhalb der EU

Gleiche Qualität wie zu Hause

Durch die Neufassung der Roaming–Verordnung gilt auf Reisen in der EU nicht nur der gleiche Preis wie zu Hause sondern auch grundsätzlich die gleiche Qualität. Dies bezieht sich insbesondere auf die Mobilfunktechnologie, die Sie zu Hause in Deutschland nutzen. Wenn Sie also z.B. einen Mobilfunktarif gewählt haben, der Ihnen 5G und Roaming ermöglicht, gilt dies auch innerhalb der Union, wenn 5G im besuchten Mitgliedsstaat verfügbar ist.

In der Praxis kann die Übertragungsgeschwindigkeit insbesondere beim Mobilfunk jedoch variieren. Über Gründe, warum die Qualität von der zu Hause abweichen kann, informiert Sie ihr Roaming-Anbieter auf seinen Internetseiten.

Mehrwertdienste

Zum Schutz vor unerwarteten Roaming-Aufschlägen muss Sie ihr Roaming-Anbieter seit dem 01.07.2022 über das Risiko von Roaming-Aufschlägen bei der Nutzung von Mehrwertdiensten u.a. shared-cost (0180x), freephone (0800) sowie Premiumdienste (0900) bei Einreise in einen anderen Mitgliedstaat informieren.

Ab dem 01.06.2023 stellt Ihnen ihr Roaming-Anbieter darüber hinaus auf einer eigenen Internetseite Informationen über alle Rufnummerngassen von Mehrwertdiensten zur Verfügung, bei denen das Risiko von zusätzlichen Roaming-Aufschlägen besteht. (Beispielsweise alle Rufnummern, die mit 0900 beginnen)

Notruf

Auch auf Ihren Reisen können Sie in eine Notlage geraten. Damit Sie schnelle Hilfe rufen können informiert Sie ihr Roaming-Anbieter über die europäisch einheitliche Notrufnummer 112. Zusätzlich erhalten Sie ab dem 01.06.2023 ebenfalls Informationen über alternative Notruf-Dienste, insbesondere für gehörlose Teilnehmerinnen und Teilnehmer, einschließlich öffentlicher Notrufsysteme (in Deutschland ist dies die NINA-App). Auf den entsprechenden Internetseiten ihres Roaming-Anbieters finden Sie auch den entsprechenden Link zum Download entsprechender Notruf-Systeme.

Begrenzung des Datenroamings in der EU

Roaming-Anbieter können unter bestimmten Voraussetzungen das nationale Datenvolumen bei der Roaming-Nutzung unter Berücksichtigung des Gesamtpreises begrenzen. Hintergrund hierbei ist, dass den Roaming-Anbietern Kosten entstehen, da sie entsprechende Datenvolumina vom Betreiber des besuchten Netzes im Ausland einkaufen müssen. Dabei gelten regulierte maximale Großhandelspreise von derzeit 3,00 Euro pro GByte (2021). Ohne eine Begrenzung des Datenvolumens beim Roaming könnten gerade Anbieter mit vergleichsweise günstigen Tarifen gezwungen sein, einzelne Roaming-Dienste gänzlich auszuschließen.

Roaming außerhalb der Europäischen Union

Wenn Sie außerhalb der EU unterwegs sind, können Telefonate (inklusive eingehende Anrufe), SMS und die Nutzung von mobilen Daten mit Ihrem deutschen Mobilfunkvertrag teuer werden.

Roaming -Dienste im besuchten Land bei Ihrem Anbieter. Fragen Sie nach EU und ob Roaming bei Ihrem Mobilfunkvertrag gesondert freigeschaltet werden muss. Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Preise für-Dienste im besuchten Land bei Ihrem Anbieter. Fragen Sie nach speziellen Roaming-Tarifen außerhalb derund obbei Ihrem Mobilfunkvertrag gesondert freigeschaltet werden muss.

Über die manuelle Netzauswahl Ihres Endgeräts können Sie bestimmen, dass Sie nur über einen bestimmten ausländischen Anbieter telefonieren bzw. mobile Daten nutzen wollen. Die Auswahl lediglich eines Anbieters kann jedoch dazu führen, dass Sie keine flächendeckende Netzabdeckung haben oder die Qualität der Verbindungen sich von anderen Anbietern unterscheiden kann.

Deaktivieren Sie Ihre Mailbox . Anderenfalls können Anrufe dorthin weitergeleitet werden und Sie können diese nur kostenpflichtig abhören.

Roaming -Gebühren. Zur Vermeidung von zusätzlichen Roaming -Gebühren können Sie auf Ihrem Endgerät das mobile Internet und das Daten- Roaming für den Zeitraum des Auslandsaufenthalts deaktivieren. Achten Sie insbesondere bei Datendiensten auf zusätzliche-Gebühren. Zur Vermeidung von zusätzlichen-Gebühren können Sie auf Ihrem Endgerät das mobile Internet und das Daten-für den Zeitraum des Auslandsaufenthalts deaktivieren.

Fragen Sie Ihren Anbieter nach einer Kostenobergrenze beim Daten- Roaming . Diesen Kosten airbag gibt es jedoch nicht immer beim Roaming im außereuropäischen Ausland. Außerhalb der EU , z.B. wenn der ausländische Netzbetreiber im Drittstaat Ihr Nutzungsverhalten in Echtzeit nicht erfasst, kann dieser entfallen. In diesem Fall wird Ihnen bei der Einreise mitgeteilt, dass die Kostenbegrenzungsfunktion nicht zur Verfügung steht.

. Diesen Kosten gibt es jedoch nicht immer beim im außereuropäischen Ausland. Außerhalb der , wenn der ausländische Netzbetreiber im Drittstaat Ihr Nutzungsverhalten in Echtzeit nicht erfasst, kann dieser entfallen. In diesem Fall wird Ihnen bei der Einreise mitgeteilt, dass die Kostenbegrenzungsfunktion nicht zur Verfügung steht. Für längere Aufenthalte außerhalb der EU , kann es lohnenswert sein, einen Vertrag mit einem Anbieter vor Ort abzuschließen.

Alternative Roamingtarife

Sie können mit Ihrem Anbieter sog. alternative Roamingtarife vereinbaren. Diese können günstiger als der RLAH -Tarif sein oder zusätzlich weitere Länder außerhalb Europas umfassen. Der Anbieter muss Sie über die Abweichungen zum EU -Roaming informieren und Ihnen ermöglichen, jederzeit aus den alternativen Tarifen kostenfrei wieder in die nach der Roaming-Verordnung regulierten Tarife zu wechseln.

Es ist dem Anbieter überlassen, ob er Roaming anbietet oder nicht. Ihr Anbieter kann insofern einzelne Dienste wie Sprache, SMS oder Daten vom Roaming ausschließen oder Roaming gänzlich in den Verträgen ausschließen.

[ENDE]

Kostenairbag bei Daten-Roaming

In der Europäischen Union: Sobald Sie 80 Prozent der automatischen Kostengrenze von 50 Euro (netto) oder einer sonstigen individuellen Obergrenze erreicht haben, muss der Anbieter Ihnen dies auf Ihrem mobilen Endgerät mitteilen. Zusätzlich kann der Roaming-Anbieter weitere, niedrigere oder höhere Obergrenzen einrichten. Ist eine automatische Obergrenze von 100 Euro (netto) erreicht, wird die Roaming-Datennutzung beendet und Sie erhalten weitere Information wie Sie ggf. die Datennutzung kostenpflichtig fortsetzen können und welche Gebühren pro weiterer Nutzungseinheit (KByte/Mbyte/GByte) anfallen. Die Datenverbindung bleibt unterbrochen, wenn Sie nicht aktiv auf diese Nachricht reagieren.

Weltweit: Die Kostenbegrenzungsfunktion für mobiles Daten-Roaming ist seit dem 1. Juli 2012 grundsätzlich auch weltweit gültig. Das ist nur möglich, wenn der ausländische Netzbetreiber im Drittstaat Ihr Nutzungsverhalten in Echtzeit erfassen kann.

Lesen Sie mehr zu Kostenairbag hier.

Schiffe und Flugzeuge

Solange Sie sich in einem Netz auf dem Festland („terrestrisches Netz“) innerhalb der Europäischen Union befinden, gelten die Regelungen für Roaming in der EU ("roam-like-at-home"). Gespräche über Satellit, auf einem Schiff oder Flugzeug können wesentlich teurer sein.

Die neue Roaming-Verordnung sieht ab dem 1. Juli 2022 jedoch vor, dass Roaming-Anbieter angemessene Schritte zur Vermeidung eines unbeabsichtigten Roamings in Bordnetzen unternehmen müssen.

Beispielsweise informiert ihr Anbieter Sie vorab, wie Roaming am Endgerät deaktiviert werden kann oder wie eine manuelle Netzwahl erfolgt. Zum Beispiel per SMS. Der Datendienst in solchen Netzen kann ebenfalls generell deaktiviert sein und nur durch Einwilligung der Kunden und Kundinnen nach erteilter Information über die anfallenden Entgelte genutzt werden. Weitere angemessene Schritte können auch ein Hinweis über die Verbindung zu einem Bordnetz oder die Priorisierung von terrestrischen Mobilfunknetzen sein.

Grundsätzlich ist es jedoch weiterhin empfehlenswert, dass Sie sich über die geltende Preise in Bordnetzen vorab informieren. Bevor Sie über Ihr Smartphone, Tablet oder Laptop kommunizieren, sollten Sie ggf. prüfen, mit welchem Netz Sie verbunden sind oder das Netz manuell auf dem Endgerät auswählen. Dies gilt insbesondere in der Nähe des Festlands, an Flüssen oder in Küstenregionen und Häfen.

WLAN -Calls

Mit Ihrem Smartphone können Sie normalerweise über ein lokales WLAN -Netzwerk telefonieren. Dabei spricht man von WLAN -Calls, WiFi calls, WLAN -Telefonie oder VoWiFi. Diese Funktion muss in den Einstellungen auf Ihrem Gerät sowie bei Ihrem Anbieter aktiviert werden.

Die Nutzung von WLAN -Calls kann im Ausland zusätzliche Gebühren verursachen.

Unsere Tipps:

Fragen Sie Ihren Anbieter, wie Ihre WLAN -Calls abgerechnet werden.

Bei Ihrer Auslandsreise können Sie WLAN -Calls in Ihrem mobilen Endgerät deaktivieren.

Bei Reisen außerhalb der Europäischen Union können WLAN -Calls eine günstigere Alternative sein.

Informieren Sie sich bei Ihren Anbieter zu den im Reiseland geltenden Preisen.

[ENDE]

Für WLAN -Calls gelten nicht die Regeln des EU -Roamings:

Die Roaming -Verordnung gilt für regulierte Roaming anrufe, die aus einem terrestrischen öffentlichen Mobilfunknetz in einem anderen Mitgliedstaat heraus getätigt und in ein öffentliches Kommunikationsnetz innerhalb der Europäischen Union zugestellt werden.

-Verordnung gilt für regulierte anrufe, die aus einem terrestrischen öffentlichen Mobilfunknetz in einem anderen Mitgliedstaat heraus getätigt und in ein öffentliches Kommunikationsnetz innerhalb der Europäischen Union zugestellt werden. WLAN -Calls werden nicht über das Mobilfunknetz des europäischen Mitgliedsstaates realisiert.

-Calls werden nicht über das Mobilfunknetz des europäischen Mitgliedsstaates realisiert. Sie werden üblicherweise über das Internet in das Heimatnetz „zurückgeroutet“ und von dort gehen sie als Telefonate ab.

Deswegen handelt es sich bei WLAN -Calls um Telefonate, die wie Auslandsgespräche aus Deutschland abgerechnet werden können.

Hilfe bei Problemen

Wenden Sie Sich in erster Linie an Ihren Mobilfunkanbieter.

Wenn Sie Ihr Anliegen mit dem Anbieter nicht klären konnten, schreiben Sie uns per Kontaktformular, Fax oder Post an Verbraucherservice Telekommunikation, Bundesnetzagentur, Postfach: 8001, 53105 Bonn, Fax: 030 22480 517.

Haben Sie nach Ihrer Auslandsreise zu hohe Rechnung bekommen? Lesen Sie Informationen zum Thema Rechnung.

Daten-Roaming: So bleibt das Surfen per LTE im Ausland günstig

Das mobile Internet im Ausland auszuschalten, ist vor allem außerhalb der EU oder genauer der EWR wichtig. Denn während die Kosten für Daten-Roaming innerhalb der EU inzwischen abgeschafft sind, verlangen die Anbieter außerhalb der europäischen Gemeinschaft viel Geld für das Internet auf dem Handy. Wer beispielsweise automatisch per Datenroaming am Flughafen online geht, belastet direkt die Urlaubskasse.

Seit Juni 2017 gilt innerhalb der EU das Prinzip „Roam like at home“. Mobilfunkkunden können im EU-Ausland ihren Inlands-Tarif mit ihrer SIM-Karte weiter benutzen und ohne Aufpreis surfen und telefonieren.

Doch ganz so einfach ist es dann auch nicht. Denn Datenroaming in der EU kennt auch Ausnahmen, einige Dienste sind ausgeschlossen und in Einzelfällen kann es doch zu zusätzlichen Gebühren kommen.

Es gibt im Wesentlichen zwei Gründe, warum das Handy im Ausland nicht automatisch online geht. Der eine Grund ist, dass der eigene Tarif gar kein Roaming vorsieht. Das kann bei besonders günstigen Verträgen der Fall sein. Eine Nutzung im Ausland würde dann hohe Kosten für den Anbieter verursachen. Diese Information muss der Nutzer bei Vertragsabschluss jedoch erhalten. Sollte das der Fall sein, dann wird auch die Telefonie nicht funktionieren. Das Handy bucht sich gar nicht erst in ein fremdes Netz ein. Auch bei vielen Prepaid-Tarifen ist Datenroaming unterbunden, sofern du nicht eine spezielle Option gebucht hast.

Der andere Grund ist eine falsche Einstellung im Handy oder eine nicht erfolgte Aktivierung von Datenroaming etwa im iPhone. Mehr dazu im weiteren Verlauf des Textes.

Jetzt weiterlesen Die besten Urlaubs-Apps für das Handy

Ein Anbieter ist gemäß der EU-Roaming-Verordnung berechtigt, eine Fair-Use-Grenze zu ziehen und ab dann weitere Daten zu berechnen. Diese Fair-Use-Grenze berechnet sich nach der monatlichen Grundgebühr des Tarifes und dem von der EU festgelegten Großhandelspreis, den sich die Netzbetreiber für die mobile Datennutzung ihrer Kunden gegenseitig in Rechnung stellen.

Die Berechnung gestaltet sich wie folgt: Monatliche Grundgebühr geteilt durch den Großhandelspreis und diesen Wert dann mit zwei multipliziert. Nicht jeder Anbieter berechnet diese Zusatzkosten. Wenn es diese Kosten gibt, muss der Nutzer mit einer Info-SMS darüber informiert werden. Die Nachricht wird spätestens beim Einbuchen in das fremdes Netz verschickt.

Jetzt weiterlesen EU-Roaming: Alle Details zur Fair-Use-Grenze

Wo gilt das EU-Roaming?

Neben dem EU-Ausland, das in der Regel als solches geführt wird, teilen die Mobilfunkunternehmen die Welt in verschiedene Preiszonen auf. Sie stimmen aus verschiedenen – vor allem partnerschaftlichen – Gründen nicht immer mit der geographisch-politischen Einteilung übereinstimmen. Zudem ist der Begriff EU-Roaming auch insofern verwirrend, als dass die EU-Roaming-Verordnung auch in den Nicht-EU-Ländern Norwegen, Island und Liechtenstein gilt. Auch einige Übersee-Gebiete wie zum Beispiel Französisch-Guayana gehören rein rechtlich zur EU und werden auch wie andere EU-Länder berechnet. Allerdings sollte man dort einen französischen Netzbetreiber nutzen.

In diesen Ländern surfen Handy-Kunden zum gleichen Preis wie in Deutschland:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (auch Französisch-Guayana, Guadeloupe, La Réunion, Martinique), Griechenland, Irland, Italien (auch Vatikanstadt), Island, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und (Süd-)Zypern.

Darüber hinaus können Anbieter diese Zone auf eigenes Bestreben erweitern. So gilt beispielsweise bei der Telekom das EU-Roaming auch in der Schweiz, was vor allem auch für Kunden in der Bodensee-Region interessant ist. Denn sollte sich das eigene Handy aus Versehen von Deutschland aus in der Schweiz einbuchen, würde diese Verbindung bei den meisten Anbietern viel Geld kosten.

Großbritannien ist aus der EU ausgetreten und ist somit rein rechtlich kein Bestandteil des EU oder EWR-Roamings mehr. Oft macht das in der Praxis aber noch keinen Unterschied. Wie genau die Situation bei Großbritannien ist, fassen wir dir auf einer eigenen Seite für Großbritannien zusammen.

Kostenfallen: Hier ist Vorsicht beim Roaming angesagt

An den EU-Grenzen ist Vorsicht geboten, damit sich das Handy nicht ungewollt in das nächste Netz einwählt und es teuer wird. In Deutschland betrifft das das schon erwähnte Grenzgebiet zur Schweiz.

Aufpassen müssen außerdem auch Schiffsreisende. Damit die Mittelmeer-Kreuzfahrt nicht teurer als ohnehin schon wird, sollte lieber immer mal wieder ein Blick auf den Roaming-Status des Handys oder Tablets geworfen werden. Das Bordnetz auf dem Schiff ist ein unabhängiges, teilweise von den Redereien betriebenes Mobilfunknetz, das allerdings nichts mit Mobilfunknetzen zu Land zu tun hat. Das betrifft auch zahlreiche Fähren zwischen Deutschland und Schweden sowie Dänemark, die Mittelmeer-Fähren oder Fähren nach Großbritannien. Die dort verlange Gebühr unterliegt nicht der EU-Regulierung. Beim Surfen werden Kosten in 100-KB-Schritten erhoben. 100 KB kosten dabei 2,50 Euro. Die Hochrechnung, was das für ein kurzes YouTube-Video bedeutet, lassen wir lieber – der Wert könnte den Preis deines Urlaubs übersteigen. Immerhin: Nicht jedes Netz an Bord eines Schiffes bietet auch Datenverkehr an.

Auch auf einigen wenigen Flügen gibt es ein Bordnetz (Inflight), in dem mit ähnlichen Preisen jongliert wird wie auf dem Schiff. Das Satelliten-Netz, bekannte Anbieter sind Orbcomm, Iridium, Thuraya oder Globalstar, ist in der Regel ein wenig günstiger. Dennoch sollten Schiffs-, Inflight- oder Satelliten-Netze nur im Notfall zum Surfen verwendet werden. Die WLAN-Netze an Bord der Flugzeuge wiederum unterliegen den Tarifen der jeweiligen Anbieter und müssen ausdrücklich bestätigt werden.

Jetzt weiterlesen Mein Schiff, Aida & Co.: Kostenfalle Internet bei Kreuzfahrten & Fähren

Einige Handys haben in den Werkseinstellungen das Datenroaming deaktiviert. Dadurch können Kunden nicht unbeabsichtigt im Ausland Kosten verursachen. Allerdings sind sie nach der Landung des Flugzeuges auch erst einmal offline. Um das zu vermeiden, ist es erforderlich, das Datenroaming einzuschalten. Umgekehrt sollten sich Kunden, die ins Nicht-EU-Ausland fahren oder fliegen, vor dem Datenroaming schützen und mobile Netzwerke erst einmal ausschalten.

Zunächst geht es in die Einstellungen, dort wird auf den Menüpunkt "mehr" geklickt. Quelle: Michael Stupp / inside-digital.de Nun geht es weiter mit "Mobilfunknetze" Quelle: Michael Stupp / inside-digital.de Ganz oben befindet sich nun die Schaltfläche für das Daten-Roaming (hier deaktiviert). Quelle: Michael Stupp / inside-digital.de Mit einem Tipp auf den Schalter und dem Bestätigen des Hinweises wird Daten-Roaming aktiviert. Will man es deaktivieren, hilft ein weiterer Klick auf den Schalter. Quelle: Michael Stupp / inside-digital.de

Prepaid-Karte: Auch außerhalb der EU günstig surfen

Bei einer intensiven Internetnutzung im Ausland ist es ratsam, vor Ort eine Prepaid-Karte für das Tablet oder Handy zu kaufen und auf diese eine passende Daten-Option zu buchen. Denn kaum geht es im Urlaub über den großen Teich, wird die Handyrechnung häufig höher als erwartet. Wer also seinen bestehenden Tarif nicht für den Urlaub ausweiten möchte, der kann auf eine ausländische Prepaid-Karte zurückgreifen. Dort wird dann nur das bestehende Guthaben verbraucht.

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Um im Ausland etwaigen Sprach-Barrieren bei der Kommunikation mit Shop-Mitarbeitern aus dem Weg zu gehen, kann es sinnvoll sein, die Prepaidkarte schon vor dem Urlaub im Internet zu bestellen – zum Beispiel über Anbieter wie und travsim.de. simlystore bietet die SIM-Karten für viele verschiedene Länder an und aktiviert diese zum Urlaubsstart. Die Preise für eine solche Prepaid-Karte von simlystore liegen zwischen 29,90 und 59,90 Euro, je nach Land und Datenvolumen. travsim.de bietet ähnliche Prepaid-Karten an, stellt neben reinem Datenvolumen auch Telefonminuten und SMS in seinem Portfolio zur Auswahl. Wer nicht online bestellen will, dem stehen alternativ in vielen Ankunftsbereichen von Flughäfen spezielle Automaten zur Verfügung, an denen Prepaid-SIM-Karten gezogen werden können.

Was kostet Internet im Ausland?

Es gibt keine Faustregel, welche Kosten für Daten-Roaming anfallen. Sie unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter und Land zu Land. Nur innerhalb der EU ist es relativ einfach. Viele Anbieter haben inzwischen auch Roaming-Optionen im Angebot – manchmal auch für Internet im Ausland. Sie gibt es aber nicht bei jedem Anbieter und nicht für jedes Reiseland.

Damit nach dem Urlaub keine böse Überraschung per Handy-Rechnung hereingeflattert kommt und die Erholung gleich wieder verfliegt, gibt es hier einige Tipps. Sie sollen den Datenstrom entweder ganz unterbinden oder zumindest möglichst klein sowie effizient halten. Die wichtigsten Tipps im Überblick:

Jedes Smartphone und Tablet bietet in den Einstellungen die Möglichkeit, mobile Datenverbindungen komplett zu deaktivieren. Wer jegliches Risiko einer hohen Rechnung oder von zu schnell verbrauchtem Prepaid-Guthaben ausschließen möchte, sollte sich zu diesem Schritt entschließen.

2. WLAN-Hotspots nutzen

Wer nicht nur einen Tagesausflug ins Ausland plant, sondern längerfristig außerhalb der deutschen und europäischen Landesgrenzen unterwegs ist, hat die Möglichkeit auf WLAN-Hotspots zurückzugreifen. Neben kostenpflichtigen Hotspots kommen in Hotels, Cafés oder Einkaufszenten immer häufiger auch WLAN-Zugangspunkte zum Einsatz, die gratis nutzbar sind. Einfacher lässt sich das oft teure Daten-Roaming nicht umgehen. Tipp: Nach Möglichkeit den Datenverkehr mit einer VPN-Software verschlüsseln.

3. Eigenen WLAN-Hotspots einrichten

Eine weitere Idee kann es sein, ein Smartphone oder Tablet mit in den Urlaub zu nehmen und es mit einer SIM-Karte eines örtlichen Providers auszustatten. Damit wird es dann als WLAN-Hotspot eingerichtet. Weitere WLAN-fähige Geräte können dann über diesen selbst eingerichteten Hotspot mobil im Internet surfen. Doch Achtung: Häufig versuchen Smartphones und Tablets automatisch bei aktiven WLAN-Verbindungen umfangreiche App-Updates durchzuführen oder setzen Daten-Uploads in Cloud-Diensten fort. Das kann dafür sorgen, dass wertvolles mobiles Datenvolumen sehr schnell aufgebraucht ist. Vor dem Urlaub sollten Nutzer daher entsprechende Funktionen auf Smartphone oder Tablet überprüfen und bei Bedarf vorübergehend deaktivieren.

4. Hintergrund-Aktualisierung ausschalten

Viele Apps senden im Hintergrund oft völlig unbemerkt vom Nutzer Daten, um neue Informationen zu beziehen. In der Regel sollte sich die Datenkommunikation im Hintergrund zwar in Grenzen halten. Doch je mehr Apps aktiv sind, desto stärker fällt der unbewusste Datenverkehr ins Gewicht. Deswegen ist es nicht nur beim Aufenthalt im Ausland ratsam, Hintergrund-Aktualisierungen einzuschränken oder komplett auszuschalten. Für iPhone-Nutzer ist das in den Einstellungen über die Menüpunkte „Allgemein“ > „Hintergrundaktualisierung“ möglich. Android-Nutzer müssen über die Einstellungen zu den Punkten „Datennutzung“ oder „Datenverkehrsverwaltung“ navigieren. Dort haben sie anders als iPhone-Nutzer sogar die Möglichkeit, zu bestimmen, welche Apps sich nur über WLAN oder auch über eine klassische mobile Datenverbindung neue Daten beschaffen dürfen.

Wird häufig ein Browser verwendet, um das mobile Internet zu erkunden, sollte man prüfen, ob der Browser eine Datenkomprimierung unterstützt. Im Chrome-Browser ist das beispielsweise unter „Einstellungen“ > „LTE-Modus“ > „An“ möglich. Allerdings gilt diese Option nicht, wenn Seiten per https-Standard verschlüsselt sind.

Wir haben in zahlreichen Artikeln Tipps gesammelt, wie das Smartphone in den schönsten Tagen des Jahres sinnvoll genutzt werden kann. Am schönsten ist es natürlich, wenn das Handy für ein paar Tage einfach mal ausgeschaltet bleibt.

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