Längere Smartphone-Nutzung Handys werden seltener ausgetauscht

Posted by Julia Werner  • 

Handy- und Smartphone-Vorschau

Motorola Razr 2022 © Motorola

Sie wollen sich demnächst ein neues Handy oder Smartphone kaufen? Dann warten im Moment einige interessante Modelle auf Sie.

Während wir uns dem Weihnachtsgeschäft nähern, sind die meisten Topmodelle des Jahres bereits auf dem Markt, darunter das Oneplus 10 Pro, Xiaomi 12 oder Samsung Galaxy S22, ebenso die Foldables Galaxy Z Fold 4 und Galaxy Z Flip 4 und die iPhone-14-Modelle. Nach einer kurzen Verschnaufpause wird bald die nächste Runde an Neuvorstellungen starten für das neue Smartphone-Jahr.

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Auch wer sich gar nicht für eines der Topmodelle interessiert, sondern eher ein günstiges Smartphone sucht, kann fündig werden. Wir zeigen Ihnen, welche Geräte wann kommen, und verraten, was die Mobilfunk-Neuheiten drauf haben.

In der folgenden Galerie stellen wir Ihnen die bereits angekündigten Smartphones genauer vor:

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Handy von der Steuer absetzen: Darauf solltest Du achten

Selbstständige und Angestellte können die Kosten für ihr Handy und die Internetnutzung von der Steuer absetzen. Das Finanzamt erstattet Dir Deine Ausgaben aber nur unter der Voraussetzung, dass Du die berufliche Nutzung Deines Smartphones und Deines Internetanschlusses nachweisen kannst.

Wer kann sein Handy steuerlich absetzen?

Unter der Voraussetzung, dass ein Nachweis über die berufliche Nutzung von Internet und Telefon erbracht werden kann, können grundsätzlich alle Arbeitnehmer und Selbstständige die Kosten für ihr Handy und die Internetnutzung von der Steuer absetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du Deine selbstständige Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ausübst. Du kannst Deine Handykosten sogar absetzen, wenn Du Deine selbstständige Tätigkeit nur als Nebengewerbe ausübst.

Bist Du bei der Ausübung Deines Berufes auf ein Smartphone angewiesen, stehen Deine Chancen sehr gut, dass das Finanzamt Deine Ausgaben als Betriebsausgaben oder Werbungskosten anerkennt. Zu diesen Berufen zählen beispielsweise

Vertriebsmitarbeiter

Mitarbeitende im Außendienst

Journalisten

Berater

Makler

Mitarbeitende im Veranstaltungsbereich

Unterschied Arbeitnehmende und Selbstständige

Aus steuerlicher Sicht kommt es nicht darauf an, ob Du Dein Geld mit selbstständiger oder nicht selbstständiger Arbeit verdienst. Um Dein Smartphone von der Steuer abzusetzen, kommt es vielmehr auf den Umfang an, in dem Du Dein privates Handy im Job einsetzt. Der Unterschied ist, dass Selbstständige ihre Telefon- und Internetkosten als Betriebsausgaben geltend machen. Arbeitnehmer werden die Kosten über die Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung erstattet.

Wie kannst Du als Arbeitnehmer Dein Handy von der Steuer absetzen?

Das Handy, ein privater Telefon- oder Internetanschluss, die auch beruflich genutzt werden, zählen laut § 9 Abs 6 Einkommensteuergesetz (EStG) zu den Arbeitsmitteln. Arbeitnehmer können diese Ausgaben, die sich aus den Anschaffungskosten, den laufenden Kosten sowie ggf. Reparaturkosten zusammensetzen, in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Nutzt Du Dein privates Handy bis zu 90 % beruflich, musst Du zwischen den Aufwendungen für die private und die berufliche Nutzung unterscheiden. Nutzt Du Dein privates Handy zu mehr als 90 % beruflich, darfst Du die kompletten Ausgaben ansetzen.

Anschaffungskosten: Wie oft kann man das Handy von der Steuer absetzen?

Hast Du für Dein Handy nicht mehr als 800 € netto plus 19 % Mehrwertsteuer (952 € brutto) ausgegeben, kannst Du den Anschaffungspreis in voller Höhe in Deiner Steuererklärung absetzen. Der Gesetzgeber spricht hier von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG).

War das Smartphone teurer, werden die Kosten auf die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilen. Laut der Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter, kurz AfA-Tabelle, des Bundesministeriums für Finanzen, beträgt die Nutzungsdauer eines Smartphones fünf Jahre.

Bei der Abschreibung musst Du darauf achten, die Kosten monatsgenau zu berechnen. Hast Du das Smartphone im September des laufenden Kalenderjahrs gekauft, darfst Du nur die Kosten für die verbleibenden vier Monate ansetzen. Hat Dein Smartphone 1.000 € gekostet, teilst Du den Anschaffungspreis durch 60 Monate. Das Ergebnis multiplizierst Du mit vier und erhältst so den Wert (66 €), den Du steuerlich geltend machen kannst.

Handy steuerlich absetzen: Wo trage ich die Kosten ein? Angestellte tragen die Kosten für die berufliche Nutzung von Handy und Internet in ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten in der Anlage N ein.

Laufende Kosten für das Handy von der Steuer absetzen

Die laufenden Kosten für die berufliche Nutzung Deines Handy oder Deinem Internetanschluss kannst Du ebenfalls steuerlich geltend machen. Arbeitest Du beispielsweise regelmäßig im Homeoffice und bekommst die Kosten nicht von Deinem Arbeitgeber erstattet, kannst Du in Deiner Steuererklärung auch Deine Kosten für die Internet- und Telefonnutzung absetzen.

In welcher Höhe kann man Handykosten absetzen?

Du hast zwei Möglichkeiten, die Ausgaben für Dein Handy und und die Internetnutzung steuerlich geltend zu machen.

Kosten pauschal geltend machen

Du kannst 20 % Deiner Gesamtausgaben für die berufliche Nutzung Deines privaten Handyvertrags und Deinem Internetanschluss pauschal von der Steuer absetzen. Hier gilt allerdings pro Monat eine Höchstgrenze von 20 €.

Obwohl Du hier keinen Nachweis über die tatsächliche Nutzung erbringen musst, musst Du dennoch die berufliche Nutzung plausibel darlegen, damit das Finanzamt Deine Ausgaben anerkennt. Hierzu kannst Du Deiner Einkommensteuererklärung beispielsweise eine Bestätigung von Deinem Arbeitgeber beifügen.

Einzelnachweis der Internet- und Telefonnutzung

Nutzt Du Dein privates Handy und Deinen Internetanschluss überwiegend beruflich, lohnt sich die Mühe, dem Finanzamt Deine tatsächlichen Ausgaben nachzuweisen. Um die Kosten zu dokumentieren, betrachtest Du einen Zeitraum von drei Monaten. Für die Telefonnutzung kannst Du bspw. die Einzelverbindungsnachweise Deiner Mobilfunkrechnung nutzen.

Alternativ notierst Du Dir alle relevanten Daten zu beruflichen und privaten Gesprächen wie

Datum

Uhrzeit

Dauer des Telefonats

Gesprächsteilnehmer

Den Anteil, den Du auf diese Arten ermittelst, kannst Du entsprechend in voller Höhe steuerlich geltend machen.

Für die WLAN-Nutzung schätzt Du den Anteil der beruflichen Nutzung. Die Finanzämter erkennen in der Regel eine berufliche Nutzung bis zu 50 % an.

Diensthandy versteuern Wer von seinem Arbeitgeber ein Diensthandy zur Verfügung gestellt bekommt, erhält einen geldwerten Vorteil, der als zusätzliche Einnahme zum Einkommen versteuert werden muss. Entsprechend kannst Du die berufliche Nutzung nicht steuerlich geltend machen. Das Gleiche gilt, wenn Dir Dein Arbeitgeber den beruflichen Anteil Deiner Internet- und Telefonrechnungen erstattet.

Wie kannst Du als Selbstständiger Dein Handy von der Steuer absetzen?

Für Selbstständige gelten vergleichbare Regelungen, um ein Handy von der Steuer abzusetzen. Allerdings setzen sie die Ausgaben für die Anschaffung und die laufenden Kosten nicht als Werbungskosten ab, sondern machen sie als Betriebsausgabe geltend. Auch hier ist die berufliche Nutzung Voraussetzung und der Nachweis gegenüber dem Finanzamt erforderlich.

Wird das Handy ausschließlich oder mit über 90 % überwiegend beruflich genutzt, kannst Du die Kosten als Selbstständiger vollständig absetzen. Ansonsten hängt die Höhe der Erstattung vom Umfang der beruflichen Nutzung ab.

Für den Anschaffungspreis gilt auch hier, dass Du ein Gerät in voller Höhe absetzen kannst, wenn der Bruttopreis nicht höher als 952 € ist. Ansonsten müssen auch Selbstständige die Kosten auf die gewöhnliche Nutzungsdauer von fünf Jahren verteilen. Dazu machst Du den Nettobetrag in Deiner Gewinn-und-Verlust-Rechnung als Betriebsausgabe steuerlich geltend.

Sofern Du nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst und von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit bist, holst Du Dir zusätzlich die gezahlte Umsatzsteuer über die Vorsteuer im Rahmen Deiner Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt zurück.

Um Deine Ausgaben für die laufenden Kosten, also Deine Handyrechnung, von der Steuer abzusetzen, gibst Du ebenfalls die Nettokosten als Betriebsausgaben an. Die gezahlte Vorsteuer Deiner Handyrechnung wird Dir ebenfalls zusätzlich erstattet.

Fazit: Handy von der Steuer absetzen

Sowohl Selbstständige als auch Arbeitnehmer können die Kosten für ein privates Handy von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass sie ihr privates Handy auch beruflich nutzen.

Arbeitnehmer können bis zu 20 % ihrer Ausgaben für die Anschaffung und die laufenden Kosten pauschal als Werbungskosten ohne Vorlage von Belegen steuerlich geltend machen. Wird die berufliche Nutzung durch Einzelnachweise dokumentiert, können sie sogar den nachgewiesenen Betrag in voller Höhe von der Steuer absetzen.

Für Selbstständige gelten ähnliche Regelungen und Voraussetzungen. Allerdings setzen sie ihre Ausgaben für Handy und Internet als Betriebsausgaben ab. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen und damit die Höhe der Einkommensteuer. Ein Handy, dass zu 100 % beruflich genutzt wird, kann entsprechend in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden. Unter Umständen lohnt es sich aber auch, das Handy als Firmenhandy anzuschaffen und als Betriebsvermögen auszuweisen.

Längere Smartphone-Nutzung Handys werden seltener ausgetauscht

Längere Smartphone-Nutzung Handys werden seltener ausgetauscht Stand: 09.02.2022 09:24 Uhr

Der schnelle Wechsel von einem Handy zum nächsten ist einer Studie zufolge passé. Verbraucher nutzen ihre Smartphones immer länger - in Europa im Schnitt 40 Monate. Selbst 5G reizt kaum zum Austausch der Geräte.

Laut einer Studie des Studie des Kreditversicherers Euler Hermes werden die Austauschzyklen bei Smartphones immer länger. "Verbraucher sind in den letzten Jahren nachhaltiger geworden und halten inzwischen wesentlich länger an ihren Smartphones fest", sagte der Deutschlandchef der Allianz-Tochter, Milo Bogaerts.

Dabei gibt es klare Unterschiede zwischen den Nationen. "Europäer tauschen ihre Geräte aktuell durchschnittlich nach rund 40 Monaten - das ist etwa ein Viertel länger als noch 2016." In den USA wechselten Verbraucher ihre Smartphones zwar aktuell schon nach rund 24 Monaten - aber auch dort habe sich die Nutzungsdauer der Geräte seit 2016 um 30 Prozent verlängert.

Dreistellige Milliarden-Umsätze in Gefahr

"Die Austauschzyklen werden sich auch in den kommenden Jahren verlängern. Das bleibt nicht ohne Folgen für die Industrie" prognostiziert Euler-Hermes-Branchenanalyst Aurélien Duthoit. "Bis 2025 sind dadurch weltweit kumulierte Umsätze von insgesamt 134 Milliarden US-Dollar in Gefahr." Gefährdet seien vor allem kleinere Anbieter statt der Schwergewichte wie die aktuell drei größten Hersteller Apple, Samsung und Xiaomi.

Damit zeigt sich mehr und mehr, dass nicht Corona zu einem kurzfristigen Einbruch der Neukäufe geführt hat, sondern dass die längere Nutzungsdauer von Smartphones ein nachhaltiger Trend ist. Den Langzeitnutzern spielt dabei auch der technische Fortschritt in die Hände. Smartphones wurden in den vergangenen Jahren so gut, dass sie problemlos viele Jahre genutzt werden können, ohne gleich zum alten Eisen zu gehören.

5G-Geräten fehlt "Killer-Funktion"

Zugleich spricht derzeit vieles dafür, dass die Zeiten der ganz großen technologischen Sprünge erst einmal vorbei sind. Das war wiederum einst der wichtigste Treiber für Neuanschaffungen. Der relativ neue und noch wenig verbreitete schnelle Mobilfunkstandard 5G dürfte jedenfalls nach Einschätzung des Euler-Hermes-Experten Duthoit zumindest vorerst nicht als "Booster für neue Rekordjagden in der Smartphone-Industrie" taugen.

"Bisher fehlt die absolute "Killer-Funktion" bei den 5G-Geräten", so das Urteil des Analysten. "Das könnte die mangelnde Begeisterung der Verbraucher für 5G-Geräte erklären, zusammen mit der manchmal enttäuschenden mobilen Datengeschwindigkeit im Vergleich zu den theoretischen Kapazitäten." Im Umkehrschluss bedeute das: "Wer diese Killer-Funktion als erstes auf den Markt bringt, katapultiert sich mit einem Schlag ganz nach vorne."

EU plant "Recht auf Reparatur"

Derweil möchte auch die Politik im Sinne der Nachhaltigkeit die Nutzungsdauer von Smartphones verlängern. Die EU plant für Sommer 2022 die Einführung eines "Rechts auf Reparatur" für mobile Endgeräte. Dieses soll beinhalten, dass die Hersteller für mehrere Jahre Ersatzteile für ihre Smartphones vorhalten müssen. Der Verband Digital Europa stemmt sich jedoch gegen die Pläne der EU-Kommission. Dem Branchenverband gehören unter anderen Apple, Google, Huawei und Samsung an.

Wie viel sich durch nachhaltigere Geräte bewegen ließe, hatten Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in einem offenen Brief an die EU-Kommission vorgerechnet: Würde man die durchschnittliche Lebensdauer von Handys auf zehn Jahre erhöhen, so würde dies jährlich 6,2 Millionen Tonnen CO2 sparen. Das würde den Klima-Fußabdruck der Geräte um 42 Prozent verringern.

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