Pflege Und Aufbewahrung; Notrufe - Samsung SGH-A100 Bedienungsanleitung [Seite 58]

Posted by Julia Werner  • 

Bundesnetzagentur

Neue gesetzliche Regelungen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor unerlaubter Telefonwerbung schützen. Das Gesetz für faire Verbraucherverträge hat eine konkrete branchenspezifische Regelung für die Dokumentation und Aufbewahrung von Telefon-Werbeeinwilligungen geschaffen.

Dokumentations- und Vorlagepflicht bei Werbeeinwilligungen

Telefonisch werbende Unternehmen müssen danach Werbeeinwilligungen vollständig dokumentieren, und zwar vom Zeitpunkt ihrer Erteilung an. Außerdem müssen sie diese Einwilligungen der Bundesnetzagentur auf Verlangen vorlegen. Die gesetzliche Klarstellung dient zum einen der effizienteren Verfolgung unerlaubter Telefonwerbung. Ferner soll sie bei den werbetreibenden Unternehmen Transparenz und Rechtssicherheit im Umgang mit Werbeeinwilligungen erhöhen.

Rechtlicher Hintergrund

Nach § 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ( UWG ) ist Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung unzulässig. Die Bundesnetzagentur kann solche Verstöße mit einem Bußgeld von bis zu 300.000 Euro ahnden ( gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UWG ).

Am 1. Oktober 2021 ist das Gesetz für faire Verbraucherverträge in Kraft getreten. Das Gesetz fügt neben anderen Regelungen den neuen „§ 7a UWG - Einwilligung in Telefonwerbung“ in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ein. Diese Norm richtet sich an werbende Unternehmen im Telefonmarketing. Sie enthält Dokumentations- sowie Aufbewahrungspflichten bezüglich der hierfür notwendigen Werbeeinwilligungen.

Wer einen Verbraucher anruft, um zu werben, muss dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung in die Telefonwerbung in angemessener Form dokumentieren und aufbewahren. Zugleich hat er diesen Nachweis ab Erteilung der Einwilligung sowie jeweils nach dessen Verwendung fünf Jahre aufzubewahren.

Auf Verlangen der Bundesnetzagentur sind die Nachweise künftig unverzüglich vorzulegen. Das Gesetz sieht vor, dass die Bundesnetzagentur im Fall eines Verstoßes gegen die Dokumentationspflicht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängen kann.

Zuständig für die Verfolgung von Dokumentationsverstößen ist die Bundesnetzagentur. Der neue Aufgabenbereich ergänzt die bereits bestehenden behördlichen Kompetenzen, unerlaubte Telefonwerbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie die Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen bußgeldrechtlich zu verfolgen.

UWG finden Sie

Die Bußgeldvorschrift des § 20 UWG zur Sanktionierung von Dokumentationsverstößen finden Sie Den genauen Gesetzeswortlaut des § 7afinden Sie hier Die Bußgeldvorschrift des § 20zur Sanktionierung von Dokumentationsverstößen finden Sie hier

Öffentliche Konsultation Auslegungshinweise

Die Bundesnetzagentur hat am 07.07.2022 Auslegungshinweise zu § 7a UWG veröffentlicht. Vor der Veröffentlichung hatten die durch die gesetzliche Neuregelung berührten Marktkreise die Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Insbesondere um ergänzende Erfahrungen und Bedürfnisse aus der Praxis einbeziehen zu können, hielt die Bundesnetzagentur eine Marktkonsultation im Vorfeld der Erstellung der abschließenden Fassung des Leitfadens für sachdienlich.

Stellungnahmen

Im Rahmen der Konsultation hatten bis zum 30. November 2021 alle durch die gesetzliche Neuregelung berührten Marktkreise die Gelegenheit, zu der Konsultationsfassung der Auslegungshinweise schriftlich Stellung zu nehmen. Insgesamt waren bei der Bundesnetzagentur 15 Stellungnahmen eingegangen. Die Ergebnisse der Marktkonsultation sind in die jetzt veröffentlichte Fassung der Auslegungshinweise eingeflossen.

Folgende Stellungnahmen sind im Rahmen der Konsultation eingegangen:

Auslegungshinweise - Finale Fassung

Auf der Grundlage der Konsultationsergebnisse hat die Bundesnetzagentur die finale Fassung ihrer Auslegungshinweise zu § 7a UWG veröffentlicht. Sie kommt damit dem Auftrag aus dem Gesetz für faire Verbraucherverträge nach.

Die Hinweise sollen Marktteilnehmer dabei unterstützen, sich über den § 7a UWG sowie die künftige behördliche Verfahrensweise auf Grundlage der neuen Rechtslage zu informieren und die sich hieraus ergebenden Rechtspflichten rechtskonform und praxisgerecht umzusetzen.

Die Auslegungshinweise der Bundesnetzagentur zur Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht der für Telefonwerbung notwendigen Einwilligungen aus § 7a UWG finden Sie hier.

Stand: Juli 2022

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Mobiles Hotel aus Birkenfurnier mit Schaumstoff zur sicheren Aufbewahrung von 33 Mobiltelefonen in der Schule. Der mobile Gehäuse ist in weiß pigmentiertem Lack und Normallack erhältlich.

Telefone werden schräg in den Schaum gelegt, und über jedem Handyhalter kann der Name des Schülers geschrieben werden, so dass leicht zu sehen ist, wer sich eingeschaltet hat / nicht - und die Namen werden am Ende des Schuljahres leicht wieder mit Alkohol entfernt.

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Pflege Und Aufbewahrung; Notrufe - Samsung SGH-A100 Bedienungsanleitung [Seite 58]

H H i i n n w w e e i i s s e e z z u u r r S S i i c c h h e e r r h h e e i i t t

• Schalten Sie Ihr Mobiltelefon in Flugzeugen stets

aus. Die Verwendung von Mobiltelefonen in

Flugzeugen ist rechtswidrig und kann für den Betrieb

des Flugzeugs gefährlich sein oder das Funknetz

unterbrechen. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften

steht unter Strafe. Der Zuwiderhandelnde kann von

Mobiltelefondiensten ausgeschlossen werden.

Pflege und Aufbewahrung

Ihr Telefon ist das Ergebnis hervorragender Konzeptions-

und Fertigungsarbeit und sollte pfleglich behandelt

werden. Die folgenden Empfehlungen sollen Ihnen

dabei helfen, die Garantieauflagen zu erfüllen und

viele Jahre lang Freude an diesem Produkt zu haben.

• Achten Sie darauf, daß das Telefon und alle

zugehörigen Teile samt Zubehör nicht in die

Reichweite kleiner Kinder gelangen.

• Halten Sie das Telefon trocken. Niederschläge,

Feuchtigkeit und mineralhaltige Flüssigkeiten führen

zur Korrosion der elektronischen Schaltungen.

• Verwenden oder lagern Sie das Telefon nicht an

staubigen, verschmutzten Orten, da die

Komponenten beschädigt werden könnten.

• Lagern Sie das Telefon nicht an sehr heißen

Orten. Hohe Temperaturen können die Lebens-

dauer elektronischer Komponenten verkürzen,

Akkus beschädigen und zum Verwerfen oder

Schmelzen von Kunststoffteilen führen.

• Lagern Sie das Telefon nicht an sehr kalten Orten.

Wenn sich das Telefon auf normale Temperatur

erwärmt, kann sich im Telefon Feuchtigkeit bilden,

die schädlich für elektronische Schaltungen ist.

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• Versuchen Sie nicht, das Telefon zu öffnen.

Nicht fachmännische Behandlung des Telefons

kann das Gerät beschädigen.

• Achten Sie darauf, daß das Telefon nicht

herunterfällt oder heftigen Stößen ausgesetzt

wird. Grobe Behandlung kann die internen

Komponenten beschädigen.

• Verwenden Sie zur Reinigung des Telefons keine

scharfen Chemikalien, Reiniger oder Lösungsmittel.

Wischen Sie das Telefon mit einem weichen, in

mildem Seifenwasser getränkten Tuch ab.

• Falls das Telefon oder sein Zubehör nicht richtig

funktioniert, wenden Sie sich an Ihren Fachhändler.

Die dortigen Mitarbeiter können Ihnen helfen und

bei Bedarf für die Reparatur des Telefons sorgen.

Notrufe

Wichtig! Dieses Telefon verwendet wie andere

Mobiltelefone Funksignale, Funk- und

Leitungsnetze sowie benutzerprogrammierte

Funktionen, mit denen eine Verbindung nicht

unter allen Bedingungen garantiert werden

kann. Sie sollten sich daher für wichtige

Kommunikationen (zum Beispiel ärztlicher

Notruf) nicht allein darauf verlassen.

Denken Sie daran, daß das Telefon zum Senden oder

Empfangen von Anrufen eingeschaltet und in einem

Bereich mit adäquater Signalstärke befindlich sein

muß.

Notrufe sind nicht immer in allen GSM-Netzen oder

bei Verwendung bestimmter Netzdienste und/oder

Telefonfunktionen möglich. Auskünfte erteilt Ihnen

der jeweilige örtliche GSM-Netzbetreiber.

H H i i n n w w e e i i s s e e z z u u r r S S i i c c h h e e r r h h e e i i t t

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