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Posted by Julia Werner  • 

TELEFON 29G BEDIENUNGSANLEITUNG BITTE FÜR ZUKÜNFTIGE FRAGEN AUFBEWAHREN!

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1 TELEFON 29G 6 - ' /! " # $ % & ' 4 / ) * +, -.! " # $ % 6 7 8& 9 : ; ' BEDIENUNGSANLEITUNG BITTE FÜR ZUKÜNFTIGE FRAGEN AUFBEWAHREN! 1

2 INHALTSVERZEICHNIS 1. BEDIENELEMENTE GRUNDEINSTELLUNGEN Telefonhörer anschließen Telefonleitung anschließen T-NET Anpassung BEDIENUNG Telefonnummer wählen Stummschaltung Speicherplätze eingeben Direktwahltasten speichern Wählen mit den Direktwahltasten Kurzwahltasten speichern Wählen mit den Kurzwahltasten Wahlwiederholung Einstellbarer Tonruf R-Signaltaste WICHTIGE INFORMATIONEN Anschlusshinweise Wandmontage Pflegetips Fehlersuche Garantie Postzulassung

3 1. BEDIENELEMENTE 6 - ' /! " # $ % & ' Direktwahltasten R-Signaltaste 4 Hörerlautstärke / ) * +, -.! " # $ % 6 7 8& 9 : ; ' Wahlwiederholung Kurzwahltaste Speichern/ Stumm!. ) 5 0 I Umschaltung Flashzeit 300 / 100 ms 3

4 2. GRUNDEINSTELLUNGEN 2.1 TELEFONHÖRER ANSCHLIESSEN Nachdem Sie Ihr neues Telefon ausgepackt haben, müssen Sie zuerst den Telefonhörer mit dem Grundgerät verbinden. Das dazu benötigte Spiralkabel hat zwei identische Anschlüsse, so dass Sie nichts verwechseln können. Nehmen Sie nun das eine Ende des Spiralkabels und stecken Sie es in die Buchse am unteren Ende des Hörers. Das andere Ende stecken Sie nun in die Buchse auf der linken Seite des Grundgerätes. 2.2 TELEFONLEITUNG ANSCHLIESSEN Verbinden Sie das fest angeschlossene Telefonkabel mit der Telefonsteckdose. Besitzen Sie nicht die richtige Anschlussdose, wenden Sie sich bitte an die örtliche TELEKOM. Ihr AUDIOLINE 29G arbeitet mit dem Mehrfrequenz-Wahlverfahren "MFV" (TON-Wahl). 2.3 T-NET ANPASSUNG Sind Sie an einer digitalen Vermittlungsstelle angeschlossen und möchten die Komfortleistungen im "T-Net" der deutschen TELEKOM nutzen, wählen Sie bitte die Schalterstellung "FLASH 300ms". Der Schalter befindet sich auf der rechten Seite Ihres Telefons. Zur Beantragung der T-Net Funktionen und für weitere Informationen zum "T-Net" wenden Sie sich bitte an die örtliche TELEKOM. 3. BEDIENUNG 3.1 TELEFONNUMMER WÄHLEN Das AUDIOLINE 29G kann wie jedes konventionelle Telefon benutzt werden. Nehmen Sie den Telefonhörer ab und wählen Sie die gewünschte Telefonnummer. Während eines Gesprächs können Sie die Hörerlautstärke mit den Tasten und Ihren Bedürfnissen anpassen. Um das Gespräch zu beenden, legen Sie den Hörer wieder auf die Telefongabel zurück. Eingehende Gespräche werden durch das Abnehmen des Hörers entgegengenommen. 4

5 3.2 STUMMSCHALTUNG Mit der Stummtaste können Sie während eines Telefongesprächs das Mikrofon abschalten. So ist es möglich zu sprechen, ohne dass der Gesprächspartner Sie hört. Der Lautsprecher bleibt eingeschaltet, und Sie können den Gesprächspartner weiterhin verstehen. 1. Möchten Sie das Mikrofon abschalten, betätigen Sie die Taste. Zur Kontrolle blinkt die Leuchtdiode. 2. Um das Mikrofon wieder einzuschalten, drücken Sie die Taste erneut. Die Leuchtdiode erlischt und das Mikrofon ist wieder eingeschaltet. 3.3 SPEICHERPLÄTZE EINGEBEN Mit dem AUDIOLINE 29G können Sie zwei oft benutzte Telefonnummern direkt auf die zwei Direktwahltasten speichern. 10 weitere Telefonnummern lassen sich zur Kurzwahl speichern Direktwahltasten speichern 1. Heben Sie den Telefonhörer ab und drücken Sie die Taste. 2. Für die Direktwahlspeicherplätze drücken Sie eine der 2 Direktwahltasten M1 oder M2, auf der die Telefonnummer gespeichert werden soll. 3. Geben Sie nun die vollständige Telefonnummer ein: z.b / Ist Ihr Telefon an eine Nebenstellenanlage angeschlossen, geben Sie zwischen der Ziffer für die Amtsholung, z.b. 0, und der eigentlichen Rufnummer eine Wählpause mit der Taste ein. 4. Drücken Sie die Taste und legen Sie den Telefonhörer wieder auf. Wiederholen Sie diesen Vorgang für die andere Direktwahltaste. Sie löschen die gespeicherten Rufnummern durch Überschreiben mit einer anderen Rufnummer. 5

6 3.3.2 Wählen mit den Direktwahltasten 1. Heben Sie den Telefonhörer ab. 2. Gewünschte Direktwahltaste M1 oder M2 drücken. Die gespeicherte Nummer wird nun gewählt Kurzwahltasten speichern 1. Heben Sie den Telefonhörer ab. 2. Drücken Sie die Taste. 3. Drücken Sie die Taste. 4. Für die Kurzwahlspeicherplätze drücken Sie eine der 10 Kurzwahltasten 1 bis 9 oder 0 auf dem Zahlenfeld. 5. Geben Sie nun die vollständige Telefonnummer ein: z.b / Ist Ihr Telefon an eine Nebenstellenanlage angeschlossen, geben Sie zwischen der Ziffer für die Amtsholung, z.b. 0, und der eigentlichen Rufnummer eine Wählpause mit der Taste ein. 6. Drücken Sie die Taste und legen Sie den Telefonhörer wieder auf. Wiederholen Sie diesen Vorgang für die anderen Kurzwahltasten.Sie löschen die gespeicherten Rufnummern durch Überschreiben mit einer anderen Rufnummer Wählen mit den Kurzwahltasten 1. Heben Sie den Telefonhörer ab. 2. Drücken Sie die Taste. 3. Gewünschte Kurzwahltaste 1 bis 9 oder 0 auf dem Zahlenfeld drücken. Die gespeicherte Nummer wird nun automatisch gewählt. 6

7 3.4 WAHLWIEDERHOLUNG Ist ein Anschluss, den Sie gewählt haben, besetzt oder konnten Sie niemanden erreichen, legen Sie den Telefonhörer einfach wieder auf. Die Nummer wird automatisch gespeichert. Um die zuletzt gewählte Nummer zu wiederholen, gehen Sie wie folgt vor: Heben Sie den Telefonhörer ab und drücken Sie die Taste. Die zuletzt gewählte Nummer wird nun automatisch wiederholt. 3.5 EINSTELLBARER TONRUF Um die Lautstärke und Melodie des Tonrufes Ihren Bedürfnissen anzupassen, stehen Ihnen neun verschiedene Lautstärken und Melodievariationen zur Verfügung. Das AUDIOLINE 29G ist bereits auf ein optimales Klingezeichen eingestellt. Möchten Sie einmal nicht gestört werden, können Sie den Tonruf auch ganz ausschalten. Um den Tonruf zu verändern, gehen Sie bitte wie folgt vor: 1. Telefonhörer abheben. 2. Drücken Sie die Taste. 3. Drücken Sie die Taste. 4. Geben Sie nun ein Zahl zwischen 0 bis 9 ein. 1 Musik leise 6 Standard laut 2 Musik normal 7 Schnell leise 3 Musik laut 8 Schnell normal 4 Standard leise 9 Schnell laut 5 Standard normal 0 Tonruf ausschalten 5. Drücken Sie die Taste und legen Sie den Telefonhörer auf. Die neugewählte Einstellung können Sie beim nächsten eingehenden Anruf kontrollieren. 7

8 3.6 R-SIGNALTASTE Haben Sie Ihr AUDIOLINE 29G mit einer Nebenstellenanlage verbunden, können Sie alle Möglichkeiten wie z.b. Anrufe weiterleiten, automatischen Rückruf usw. nutzen. Die R -Signaltaste verschafft Ihnen den Zugang zu diesen Möglichkeiten. Die Signaltaste läßt sich mit Nebenstellenanlagen benutzen, die nach dem Verfahren FLASH 100ms arbeiten. Bitte wählen Sie dazu die Schalterstellung "FLASH 100ms". Ob Sie Ihr Telefon mit Ihrer Nebenstellenanlage benutzen können, und welche weiteren Möglichkeiten Sie dadurch erhalten, erfahren Sie bei dem Händler, bei dem die Anlage gekauft wurde. 4. WICHTIGE INFORMATIONEN 4.1 ANSCHLUSSHINWEISE Das AUDIOLINE Telefon 29G besitzt die Voraussetzungen an einer TAE- Steckdose mit F-/N- Codierung gemeinsam mit anderen Anschlußgeräten wie Fax, Anrufbeantworter oder einem Modem benutzt zu werden. 4.2 WANDMONTAGE Ihr AUDIOLINE 29G ist auch zur Wandmontage geeignet. Im Lieferumfang finden Sie dazu einen Wandhalter, den Sie mit zwei Schrauben befestigen können. Die nötigen Schrauben und Dübel befinden sich nicht im Lieferumfang. Nachdem Sie den Wandhalter befestigt haben, schieben Sie das Telefon von oben nach unten auf den Wandhalter bis dieser hörbar einrastet. Um das Telefon wieder zu lösen, greifen Sie von unten hinter das Telefon und drükken die Arretierung etwas in das Gehäuse des Telefons. Schieben Sie dann das Telefon nach oben aus der Halterung. Benutzen Sie das Telefon in Wandmontage können Sie den Hörer an das Telefon hängen ohne aufzulegen. Dazu finden Sie einen kleinen Einhängehaken oberhalb der Hörerablage. 8

9 4.3 PFLEGETIPS Das Gehäuse Ihres AUDIOLINE 29G können Sie mit einem feuchten Tuch reinigen. Benutzen Sie bitte keine Sprühpolitur oder Reinigungsmilch mit Schleifkörnern, welche den Lautsprecher oder das Gehäuse beschädigen könnten. Setzen Sie das Gerät keiner direkten Sonnenbestrahlung aus und vermeiden Sie extreme Luftfeuchtigkeit. 4.4 FEHLERSUCHE Entfernen Sie alle zusätzlichen Telefonapparate und verbinden Sie nur das AUDIOLINE 29G direkt mit der Telefonbuchse. Sollte der Fehler immer noch auftreten, verbinden Sie ein anderes Telefon (wenn vorhanden) mit der Telefonbuchse. Die Ergebnisse zeigen Ihnen, wo der Fehler liegt. Natürlich können Sie auch die Störungsstelle der DEUTSCHEN TELEKOM anrufen. 4.5 GARANTIE AUDIOLINE - Geräte werden nach den modernsten Produktionsverfahren hergestellt und geprüft. Ausgesuchte Materialien und hoch entwickelte Technologien sorgen für einwandfreie Funktion und lange Lebensdauer. Sollte Ihr Gerät dennoch einen Defekt innerhalb der Garantiezeit aufweisen, wenden Sie sich bitte unter Vorlage Ihrer Kaufquittung ausschliesslich an das Geschäft, in dem Sie Ihr AUDIOLINE - Gerät gekauft haben. Die Garantiezeit beträgt 12 Monate, gerechnet vom Tage des Kaufs zu nachfolgenden Bedingungen: Innerhalb der Garantiezeit werden alle Mängel, die auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind, kostenlos beseitigt. Der Garantieanspruch erlischt bei Eingriffen durch den Käufer oder durch Dritte. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder Bedienung, durch falsches Aufstellen oder Aufbewahren, durch unsachgemäßen Anschluss oder Installation sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die Garantieleistung. Wir behalten uns vor, bei Reklamationen die defekten Teile auszubessern oder zu ersetzen oder das Gerät auszutauschen. Ausgetauschte Teile oder ausgetauschte Geräte gehen in unser Eigentum über. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Herstellers beruhen. Alle Gewährleistungsansprüche nach diesen Bestimmungen sind ausschließlich gegenüber Ihrem Fachhändler geltend zu machen. Nach Ablauf von einem Jahr nach Kauf und Übergabe unserer Produkte können Gewährleistungsrechte nicht mehr geltend gemacht werden. 9

10 Bei unnötiger oder unberechtigter Beanspruchung des Kundendienstes berechnen wir das für unsere Dienstleistungen übliche Entgelt für Material, Arbeitszeit, Porto + Verpackung. Reklamationen sind unmittelbar nach Feststellung zu melden. Die Garantie ist gültig innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. 4.6 POSTZULASSUNG Ihr AUDIOLINE 29G ist für den Einsatz im deutschen Telekom-Netz freigegeben. Das BZT-Zulassungszeichen befindet sich auf der Unterseite Ihres AUDIOLINE 29G. 10

11 RAUM FÜR NOTIZEN 11

12 AUDIOLINE GmbH Service Hotline Promenadenstrasse 1 Internet: Neuss 12

Wie lange darf die gesetzliche Krankenkasse meine Daten aufbewahren?

Wie lange darf die gesetzliche Krankenkasse meine Daten aufbewahren?

Die Krankenkassen speichern eine Vielzahl von Daten ihrer Versicherten, um ihre medizinische Versorgung zu gewährleisten. Aber was passiert mit den Daten, wenn diese nicht mehr gebraucht werden?

Quelle: Adobe Stock

Die gesetzlichen Krankenkassen erheben und speichern eine große Anzahl an Sozialdaten ihrer Versicherten. Dazu gehören nicht nur Angaben wie der Name und die Anschrift, sondern auch Krankheitsdiagnosen und Abrechnungsbelege aus Heilbehandlungen.

Um die medizinische Versorgung sicherstellen und somit ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können, ist die Erhebung und Speicherung von Daten für die Zwecke der Krankenversicherung ausdrücklich gesetzlich erlaubt (§ 284 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V ). Jedoch währt diese Erlaubnis nicht zeitlich unbegrenzt.

Der allgemeine Grundsatz der Datensparsamkeit wird den Krankenkassen nicht nur in der Datenschutz-Grundverordnung (Artikel 5 Absatz 1 Nr. 1 und e) – Datenminimierung, Speicherbegrenzung), sondern auch an verschiedenen Stellen des Sozialgesetzbuches aufgegeben. So sind die Sozialdaten zu löschen, sobald sie nicht mehr für die Aufgabenerfüllung erforderlich sind und kein Grund zur Annahme besteht, dass durch die Löschung der Daten schutzwürdige Interessen von Betroffenen beeinträchtigt werden ( z. B. § 84 Absatz 2 Satz 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch – SGB X , § 284 Absatz 1 Satz 4 SGB V , § 110b Absatz 1 Satz 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch – SGB IV ). Allerdings trifft das Gesetz an dieser Stelle keine konkrete Aussage zur Laufzeit dieser sogenannten relativen Löschfrist. Daher sind in § 304 SGB V sogenannte absolute Löschfristen definiert, nach deren Ablauf davon ausgegangen wird, dass keine schützenswerten Interessen mehr bestehen.

Die Daten, Fristen und dazugehörende Rechtsgrundlagen im Einzelnen:

Angaben über erbrachte Leistungen zur Prüfung der Voraussetzungen späterer Leistungsgewährung nach § 292 SGB V sind spätestens nach zehn Jahren zu löschen (§ 304 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V ). Dies sind z. B. Angaben zur Feststellung der Voraussetzungen von Leistungsansprüchen und Diagnosen von Krankheiten, die zu Arbeitsunfähigkeit führen.

Hiervon zu unterscheiden sind jedoch Daten zur Berechnung des Krankengeldes nach § 48 SGB V : Daten über die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und die ihr zugrunde liegende Diagnose müssen für die Berechnung der sogenannten Blockfristen aufbewahrt werden. Dies kann gegebenenfalls Jahrzehnte andauern, so dass hier die Frist aus § 304 Abs. 1 SGB V nicht maßgeblich ist.

Die jeweilige Löschfrist beginnt am Ende des Geschäfts- d. h. Kalenderjahres, in dem die Leistung gewährt oder abgerechnet wurde. In der Regel folgt die Abrechnung der Leistungsgewährung nach, so dass dieser Zeitpunkt maßgeblich ist. Zu beachten ist, dass erst der vollständige Abschluss der Abrechnung die Frist in Gang setzt. Das heißt, im Falle eines Rechtsstreits beginnt die Frist erst mit einem rechtskräftigen Urteil zu laufen.

Daten zur Durchführung des Risikostrukturausgleichs der nach § 266 Absatz 8 Satz 1SGB V erlassenen Rechtsverordnung werden spätestens nach 6 Jahren gelöscht (§ 304 Abs. 1 Nr. 2 SGB V ).

erlassenen Rechtsverordnung werden spätestens nach 6 Jahren gelöscht (§ 304 1 2 ). Angaben aus dem Versichertenverzeichnis sind nach den „Grundsätzen ordnungsmäßiger Aufbewahrung im Sinne des § 110a SGB IV “ 30 Jahre nach Beendigung des Versicherungsverhältnisses aufzubewahren. Gemäß § 288 SGB V sind die Krankenkassen verpflichtet, ein Versicherungsverzeichnis zu führen. Das Versichertenverzeichnis hat alle Angaben zu enthalten, die zur Feststellung der Versicherungspflicht oder -berechtigung, zur Bemessung und Einziehung der Beiträge, soweit nach der Art der Versicherung notwendig, sowie zur Feststellung des Leistungsanspruchs einschließlich der Versicherung nach § 10 SGB V erforderlich sind.

Angaben zum Anspruch auf Familienversicherung nach § 10 SGB V sind das Lebensalter, bei Leistungsberechtigten nach dem SGB II und SGB III Daten zum Leistungsbezug und der Bezeichnung des zuständigen Trägers, bei Maßnahmeteilnehmenden die Bezeichnung der Träger, bei Studierenden das Alter und Fachsemester, bei Rentenantragstellenden das Datum des Rentenantrages und der zuständige Rententräger, bei Familienversicherten die verwandtschaftliche Beziehung zum Mitglied.

Ausnahmen von den Löschfristen:

Von den vorstehenden Löschfristen gelten jedoch Ausnahmen. Sofern ein Bezug der Leistungsdaten zum Arzt und Versicherten nicht mehr hergestellt werden kann, können die Krankenkassen (nicht die Kassenärztlichen Vereinigungen oder andere) diese Daten unbegrenzt aufbewahren (§ 304 Absatz 1 Satz 4 SGB V ). Leistungsdaten sind solche, die für die Bewilligung und Gewährung einer Leistung nach dem SGB V erforderlich sind.

Für Kranken- und sonstige Berechtigungsscheine für die Inanspruchnahme von Leistungen gilt der allgemeine Grundsatz, dass diese Daten zu löschen sind, sobald der Grund für ihre Speicherung weggefallen ist und keine schutzwürdigen Interessen verletzt werden. Eine absolute Löschfrist existiert hier nicht.

Eine weitere Besonderheit gilt für Daten, welche bei der Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen (§ 137 f SGB V ) erforderlich sind. Gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses beträgt die Aufbewahrungspflicht hier 15 Jahre.

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Bevor Sie eine Verlustmeldung aufgeben, können Sie im Fundbüro Online nachschauen, ob sich der gesuchte Gegenstand bereits im Fundbüro befindet und direkt Ihren Eigentumsanspruch anmelden.

Da die Fundgegenstände über die Polizeiinspektionen in der Regel dem Fundbüro in einem Zeitraum von etwa 10 bis 14 Tagen zugehen, empfiehlt sich ein erneutes Aufrufen dieser Seite nach dieser Zeit.

Sollte die Eigentümerin/ der Eigentümer einer Fundsache im Fundbüro bekannt sein, wird die Betroffenen/ der Betroffene schriftlich benachrichtigt.

Fundgegenstände von "auswärtigen Verlierern" werden dem Fundbüro des Wohnortes übersandt. Fundsachen von Ausländern ohne Wohnsitz in Deutschland werden der entsprechenden Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) zugeschickt.

Für die Aufbewahrung von Fundsachen wird nach der Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW eine Gebühr erhoben.

Bei Verlust von Schlüsseln ist eine Vorsprache beim Fundbüro erforderlich. Eine Registrierung der abgegebenen Schlüssel erfolgt nicht.

Weitere Fundbüros

Sollten Sie bei uns nicht "fündig" werden, weisen wir Sie auf folgende Telefon-Nummern von weiteren Fundbüros in Düsseldorf hin:

Deutsche Bahn AG

(0) 0900 1 990 599*

*0,59 €/Minute aus dem dt. Festnetz, abweichende Preise aus dem Mobilfunk möglich

Regiobahn Telefon 02104 - 30 54 00

Flughafen AG "Info/Service" Telefon 0211 - 42 12 515

Rheinbahn AG Telefon 0211 - 58 21 469

Taxizentrale Telefon 0211 - 77 76 26

Telefon-Hotline für EC- und Kreditkarten

In Deutschland gibt es seit Juli 2005 eine neue einheitliche Rufnummer zum Sperren von EC- und Kreditkarten, Handys, digitalen Signaturen, Krankenkassenkarten, Mitarbeiter-Ausweisen, Kundenkarten oder sensiblen Online-Berechtigungen des Internets!

Sperr-Notruf Der Sperr-Notruf ist täglich 24 Stunden verfügbar

und im Inland gebührenfrei erreichbar. 116 116

Aus dem Ausland wählen Sie bitte + 49 116 116

Bearbeitungsdauer

Nachfragen nach verlorenen Gegenständen empfehlen sich aus organisatorischen Gründen erst nach etwa einer Woche.

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