Welche Bedeutung das Internet für die Proteste in Ägypten hat
Posted by Julia Werner •
Straftat Beleidigung im Internet: Definition und Reaktion — HateAid
Straftat Beleidigung im Internet: So gehst du dagegen vor
Als „Drecksschwein“ und „Schlampe“ wurde die Grünen-Politikerin Renate Künast bei Facebook beschimpft. Als sie mit der Unterstützung von HateAid gerichtlich gegen Facebook vorging und Auskunft über die Daten der Nutzer*innen verlangte, wurden die Beschimpfungen zunächst als zulässige Meinungsäußerungen eingeordnet. Erst auf die eingelegte Beschwerde hin änderte das Landgericht Berlin seine Entscheidung in Bezug auf sechs von 21 Äußerungen.
Das wollte Frau Künast so aber nicht hinnehmen. Stattdessen zog sie in nächster Instanz vor das Berliner Kammergericht. Im März 2020 wurden dort weitere sechs Äußerungen für rechtswidrig erklärt. Insgesamt 12 der 22 Kommentare, gegen die Renate Künast vorgegangen war, wurden vor Gericht als strafbare Beleidigungen eingestuft.
Nicht nur Politiker*innen, Schauspieler*innen oder andere Persönlichkeiten werden im Internet beleidigt. Wüste Beschimpfungen finden sich in den Kommentarspalten aller Social-Media-Plattformen, unter Instagram-Fotos oder aber auch im eigenen Postfach. Doch wann ist das Gesagte noch Kritik und wann handelt es sich um eine strafbare Beleidigung? Und wie kann ich dagegen vorgehen?
Kritik oder Beleidigung?
Im Grundgesetz heißt es unter Artikel 5, dass jede Person in Deutschland ihre Meinung frei äußern könne, egal, ob mündlich, schriftlich oder in Bildform. Das ist das Prinzip der Meinungsfreiheit, welches während der Corona-Pandemie zuletzt von u. a. rechten Gruppen infrage gestellt wurde. In unserem Rechtssystem gilt aber: Sowohl die subjektive Meinung – wie wir etwas finden – als auch der persönliche Standpunkt dürfen frei geäußert werden, ohne dass jemand fürchten muss, dafür verhaftet zu werden. Die Meinungsfreiheit endet allerdings dort, wo die schützenswerten Persönlichkeitsrechte Anderer unrechtmäßig angegriffen werden. Ganz deutlich heißt das: Vor allem, wenn andere Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Aussehens, ihrer Religion oder ihrer sexuellen Orientierung diffamiert werden, ist die Grenze der zulässigen Meinungsäußerung häufig überschritten. Es handelt sich dann oft um Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung, die sogenannten Straftaten gegen die persönliche Ehre.
Tatbestand Beleidigung
Beleidigungen sind missachtende oder nichtachtende Äußerungen über eine Person in Wort, Bild, Schrift und Geste. Eine Person wird herabgewürdigt oder als minderwertig dargestellt, also in ihrer persönlichen Ehre oder aber ihrem Geltungsanspruch angegriffen. Auch, wenn von Fall zu Fall anders beurteilt werden kann, welche Äußerungen als strafbare Beleidigung geahndet werden, kann man generell sagen: Sowohl Formalbeleidigungen und auch die sogenannte Schmähkritik stellen immer eine Beleidigung dar. Formalbeleidigungen sind „klassische“ Schimpfwörter wie „Arschloch”, „Schlampe” usw. Als Schmähkritik bezeichnet man die offensichtliche Herabwürdigung einer Person, ohne einen inhaltlichen Diskurs zu führen. Das bedeutet, dass jemand als Person beleidigt wird und nicht etwa eine Entscheidung, die der*diejenige getroffen hat oder eine Einstellung, die die Person besitzt.
Vor Gericht gilt es, im Einzelfall die Meinungsfreiheit der Kommentierenden gegen die Persönlichkeitsrechte der Kommentierten abzuwägen. Ein wichtiges Merkmal von Beleidigungen ist aber immer: Es erfolgt keine Auseinandersetzung mit einer Sache. Die Beleidigung zielt stattdessen darauf ab, die kommentierte Person zu diffamieren.
Das gilt offline wie online. Der große Unterschied ist allerdings, dass Beleidigungen im Internet meistens offen für alle anderen User*innen sichtbar sind, durch Teilen und Liken weiterverbreitet werden können und eine viel längere Zeit überdauern als eine Beleidigung eines*r wütenden Autofahrer*in im Straßenverkehr. Diese Tatsache wird in der Strafverfolgung bislang aber noch nicht genug berücksichtigt. Genau aus diesem Grund ist es wichtig, gegen Online-Beleidigungen vorzugehen: Macht Straftaten im Internet sichtbarer!
Was kann ich tun, wenn ich beleidigt wurde?
Laut Strafgesetzbuch kann Beleidigung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Vielen Beleidigungen – gerade im Internet – wird allerdings gar nicht erst nachgegangen, weil die Betroffenen nicht wissen, wie sie sich gegen die Beleidigungen wehren und zivil- oder strafrechtlich gegen sie vorgehen können.
Zuerst ist es wichtig, dass die Betroffenen innerhalb von drei Monaten, nachdem sie die Beleidigung im Internet gelesen oder von ihr erfahren haben, nicht nur eine Strafanzeige, sondern auch einen Strafantrag stellen, damit die Beleidigung strafrechtlich verfolgt werden kann. Parallel dazu kann die Beleidigung auch durch den oder die Betroffene zivilrechtlich verfolgt werden. Aus dem Hasskommentar muss aber in jedem Falle konkret hervorgehen, wer als Person gemeint ist und beleidigt wird.
Das Ziel eines strafrechtlichen Prozesses ist es, dass die Täter*innen bestraft werden. Es geht also nicht darum, dass der diffamierende Kommentar gegen dich gelöscht wird oder du eine Entschädigung durch Schmerzensgeld bekommst. Im strafrechtlichen Prozess klagt der Staat gegen die Täter*innen und du bist, wenn überhaupt, nur Zeug*in.
Im zivilrechtlichen Prozess geht es hingegen darum, dass dir als privat klagende Person geholfen wird. Das Ziel dieses Prozesses ist beispielsweise das Löschen eines Hasskommentares gegen dich oder aber bei besonders schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen auch der Erhalt einer Geldentschädigung. Du klagst als Privatperson und brauchst in der Regel eine*n Anwält*in, der*die dich unterstützt.
Für die polizeiliche und juristische Nachverfolgung von Beleidigungen im Netz ist es wichtig, Beweise zu sichern. Wir haben einige Anleitungen zusammengestellt, damit du weißt, wie du rechtssichere Screenshots auf Facebook, Instagram, TikTok, Twitter und YouTube erstellst. Wenn du dir nicht sicher bist, kannst du dich auch an uns wenden und wir übernehmen die Beweissicherung kostenlos für dich.
Wie hilft HateAid bei Beleidigungen?
Wenn du im Internet beleidigt wirst, dann musst du das nicht hinnehmen. Beleidigung ist eine Straftat und sollte juristisch verfolgt werden.
Wende dich an uns. Wir helfen dir bei der Beweissicherung und übernehmen im Falle eines zivilrechtlichen Prozesses die Prozesskostenfinanzierung, damit du kein finanzielles Risiko trägst. Im Erfolgsfall spendest du die eingeklagte Geldentschädigung an uns, damit wir weitere Prozesse finanzieren und mehr Betroffenen helfen können.
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Credit Suisse. (4. Oktober, 2016). Welche Bedeutung hat das Internet in Ihrem täglichen Leben? [Graph]. In Statista . Zugriff am 07. Juli 2022, von
Credit Suisse. "Welche Bedeutung hat das Internet in Ihrem täglichen Leben?." Chart. 4. Oktober, 2016. Statista. Zugegriffen am 07. Juli 2022.
Credit Suisse. (2016). Welche Bedeutung hat das Internet in Ihrem täglichen Leben? . Statista . Statista GmbH. Zugriff: 07. Juli 2022.
Credit Suisse. "Welche Bedeutung Hat Das Internet In Ihrem Täglichen Leben?." Statista , Statista GmbH, 4. Okt. 2016,
Credit Suisse, Welche Bedeutung hat das Internet in Ihrem täglichen Leben? Statista, (letzter Besuch 07. Juli 2022)
Welche Bedeutung das Internet für die Proteste in Ägypten hat
Die ägyptische Gesellschaft ist sehr jung. 70 Prozent aller Einwohner sind unter 30 Jahren; fast alle kennen sie ihr Land nur „unter der Herrschaft von Husni Mubarak“, sagt Kathrin Sharaf. Die aktuelle Entwicklung sei daher zwar sehr überraschend, aber auch verständlich: „Ich kenne keinen Ägypter, der mit der Lage im Land zufrieden ist“.
Sharaf ist Ethnologin an der Universität Freiburg und promoviert aktuell zu virtuellen Freundschaftsbeziehungen Kairoer Jugendlicher. Selbst Halbägypterin, ist sie oft für viele Monate im Land und schaut den Ägyptern auf die PC-Bildschirme und Facebook-Profile. „Soziale Netzwerke sind hier ein Phänomen“, sagt Sharaf, fast jeder, der einen Internetanschluss habe, sei auch bei Facebook angemeldet. Die Kinder, die Eltern, selbst die Großeltern pflegen einen Account: „Facebook erreicht alle – die Politischen und auch die Unpolitischen“.
Seit Freitag hat die ägyptische Regierung das ganze Land vom Internet abgekoppelt. Eine Nation ist offline. Noch nie gab es eine vergleichbare Internet-Zensur. Es zeigt, wie viel Respekt das Regime in Kairo vor der Web-Community hat: „Ein ganzes Medium wegzunehmen, offenbart Mubaraks tatsächliche Machtlosigkeit“, sagt Sharaf.
Internetnutzer wie Abdelrahman, der Demonstrant, wollen sich dadurch nicht aufhalten lassen: "Wir werden nicht aufhören, bis Mubarak verschwindet", sagt er. Er klingt motiviert, zugleich aufgeputscht; erstmals fühlt es sich an, als könne man tatsächlich etwas bewegen im Land. Dass Enthusiasmus „in der Luft liegt“, hat auch Sharaf beobachtet. Das Internet ermögliche der ägyptischen Jugend „Austausch in ganz neuem Ausmaß“. Jede Nachricht auf Twitter, jedes Video auf YouTube, jede Nachrichtenverlinkung stärkt die digitale Gemeinschaft und sammelt Beweise gegen das Regime Mubaraks. „Die Menschen machen die Nachrichten“, sagt Sharaf – und sie wollen, dass die Welt zuschaut.
Dabei warnt die Ethnologin jedoch vor einer falschen Glorifizierung des Internets. Es sei nur Plattform für den Frust der ägyptischen Jugend, „selber handeln ist eine ganz andere Kategorie“. Demonstranten wie Abdelrahman wollen nun aber genau das. „Es geht um alles“, sagt er, „wir sind besorgt, aber wir werden weiter auf die Straße gehen“. Seit Freitag ist der Student fast pausenlos auf den Beinen. Organisieren müsse er sich derzeit ganz altmodisch über Mund-zu-Mund-Propaganda. Seine Pinnwand auf Facebook erhält seit Donnerstagnacht keine neuen Einträge mehr. Was er, Yassir und all die anderen noch vor Tagen im Netz geschrieben hatten skandieren sie nun auf den Straßen Kairos.
Kathrin Sharaf hatte bei ihren ersten Untersuchungen im Jahr 2008 auch gefragt, ob sich die Ägypter eine Abschaltung des Internets durch die Regierung vorstellen können. Alle Befragten hätten kopfschüttelnd reagiert, „eine Internetzensur lag außerhalb ihrer Vorstellungskraft“, sagt Sharaf. Ein junges Mädchen hatte erzählt, den PC hochzufahren und auf Facebook nach Neuigkeiten zu schauen, sei ihre erste Handlung jeden Morgen. Was, sagte sie damals zu Kathrin Sharaf etwas spitz, solle sie denn ohne Internet den ganzen Tag machen?
Heute würde sich das Mädchen die Frage wahrscheinlich so beantworten: Demonstrieren gehen!
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